Die Pflege verdient den Bonus – und noch viel mehr

Der Deutsche Bundestag berät heute abschließend das Pflegebonus-Gesetz. Damit kommt der bereits dritte Bonus zur Anerkennung der besonderen Leistung der Pflegekräfte während der Corona-Pandemie. Außerdem sichern wir die Liquidität der Krankenhäuser, unter anderem durch die Erhöhung des Pflegeentgeltwerts, und stellen die Weichen für eine stärkere Tarifbindung in der Pflege.

Christos Pantazis, zuständiger Berichterstatter:

„Während der Corona-Pandemie wurde deutlich, dass Beschäftigte in der Pflege Teil der kritischen Infrastruktur sind, die unser Land am Laufen hält. Wir stellen darum eine Milliarde Euro zur Verfügung, um Prämienzahlungen an die Pflegekräfte zu ermöglichen. Dieser Bonus ist ein Zeichen der Wertschätzung für die Pflegekräfte, die seit zwei Jahren an der Belastungsgrenze arbeiten. Es ist uns im parlamentarischen Verfahren gelungen, den Kreis der Bezugsberechtigten um Leiharbeitnehmerinnen Leiharbeitnehmer und Mitglieder der Schwesternschaften zu vergrößern. Zusätzlich konnten wir die Steuerfreiheit für freiwillige Bonuszahlungen für andere Berufsgruppen wie Medizinische Fachangestellte, Rettungskräfte und Beschäftigte in Rehabilitationseinrichtungen durchsetzen. Auch das ist ein großer Erfolg.

Außerdem greifen wir den Krankenhäusern finanziell unter die Arme. Neben einem erhöhten Pflegeentgeltwert von 200 Euro bis Ende des Jahres garantieren wir den Kliniken 98 Prozent der Erlöse aus dem Vorpandemiejahr 2019 und sorgen dafür, dass die Liquidität der Krankenhäuser spürbar verbessert wird.“
Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin:

„Dieser Pflegebonus ist ein starkes Zeichen der Wertschätzung. Aber uns als SPD ist klar: Das kann nur der Anfang sein für die Pflege in dieser Legislaturperiode. Mehr Personal, gute Arbeitsbedingungen, planbare Arbeitszeiten, durchlässige Karrierewege – daran arbeiten wir weiter.

Auch die Bezahlung von Pflegekräften muss endlich ihrer gesellschaftlichen Bedeutung entsprechen. Einen Meilenstein dafür erreichen wir im Herbst, wenn die tarifliche Bezahlung zum Standard in der Langzeitpflege wird. Dafür schaffen wir eine Aufwärtsspirale bei der Entlohnung, mit der die Gehälter und pflegetypischen Zulagen in bisher nicht tarifgebundenen Einrichtungen und Diensten für die Beschäftigten deutlich steigen werden. Zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird außerdem für pflegende Angehörige geregelt, dass sie in einem Akutfall weiterhin bis zu 20 Arbeitstage freigestellt werden können.“