Verfassungsgericht: Der Schutz vulnerabler Gruppen überwiegt

Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen. Gescheitert sind damit die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich, die ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt sahen.

Dagmar Schmidt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Das Bundesverfassungsgericht stärkt die gesellschaftliche Solidarität und das Gemeinwohl gegenüber den Rechten des Einzelnen. Das ist ein wichtiges Signal, denn nur mit Solidarität und Gemeinwohlorientierung können wir der Pandemie begegnen.

Die Verfassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen, weil die Impfung vor allen Dingen dem Schutz alter, kranker und beeinträchtigter Menschen dient. Diese vulnerablen Gruppen müssen sich auf die Solidarität und den Schutz durch die Gemeinschaft verlassen können. Das Bundesverfassungsgericht sieht deshalb die Impfung zwar als Grundrechtseingriff an. Dieser ist aber gerechtfertigt, weil auf der anderen Seite durch die Impfung der Schutz der vulnerablen Gruppen erreicht wird. Die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden treten dahinter zurück.“