MdB Achim Post zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

Der Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-BTF, Achim Post, zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt.

„Reiner Haseloff ist der eindeutige Wahlsieger der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Mit diesem starken Ergebnis liegt die CDU in Sachsen-Anhalt deutlich über dem Bundestrend der CDU unter Armin Laschet.

Auch wenn die AfD leider auf den zweiten Platz gekommen ist, bleibt sie deutlich hinter den selbstgesteckten Zielen zurück. Deshalb ist auch das eine Botschaft des heutigen Abends: Die weit überwiegende Mehrzahl der Bürgerinnen Bürger in Sachsen-Anhalt hat sich für die Demokratie und gegen den rechtsextremen Kurs der AfD entschieden.

Die Grünen erleben nach dem medialen Hype der vergangenen Wochen eine harte Landung in der Realität.

Klar ist zugleich: Auch für die SPD ist der Wahlausgang in Sachsen-Anhalt eine wirklich bittere Pille. Auch wenn die Ausgangsbedingungen in Sachsen-Anhalt sicherlich schwierig waren, ist dieses Ergebnis ein schmerzlicher Tiefpunkt für die SPD in Sachsen-Anhalt.

Mit Blick auf den Bundestagswahlkampf heißt es: Jetzt erst recht mit aller Kraft und Leidenschaft den Kampf dafür aufnehmen, dass die SPD ein starkes Ergebnis holt. Jetzt heißt es kämpfen – für gute Löhne und einen starken Sozialstaat, für Zukunftsinvestitionen und Klimaschutz – und für unseren demokratischen und sozialen Rechtsstaat.

Die Wahl in Sachsen-Anhalt zeigt auch, welche deutlichen Wähler-Bewegungen noch in der Schlussphase des Wahlkampfes möglich sind und wie wichtig hierbei gerade auch die Persönlichkeit und die Erfahrung der jeweiligen Spitzenkandidaten ist. Hier ist die SPD mit Kanzlerkandidat Olaf Scholz sehr gut für die jetzt beginnende heiße Wahlkampf-Phase gerüstet.“

Globale Mindestbesteuerung ist historischer Durchbruch

Die G7-Finanzminister einigen sich auf eine globale Mindeststeuer. Für SPD-Fraktionsvize Achim Post ist das ein historischer Durchbruch. Die Arbeit von Finanzminister Olaf Scholz habe sich gelohnt.

„Der heutige Beschluss der G7-Finanzminister ist ein historischer Durchbruch für eine gerechtere Besteuerung gerade auch der großen Digitalkonzerne. Die Politik zeigt Zähne und macht den Internet-Giganten deutlich, dass auch sie sich nicht länger ihrer Steuerverantwortung entziehen können. Der Beschluss ist ein wichtiger Etappenerfolg für den Primat der Politik gegenüber den Gewinninteressen global agierender Großkonzerne.

Die unermüdliche Arbeit des deutschen Finanzministers Olaf Scholz hat sich gelohnt. Es zeigt sich einmal mehr: schöne Worte und hehre Ziele allein reichen nicht aus, um Fortschritte auf dem internationalen Parkett zu erreichen, dafür braucht es Erfahrung und Beharrlichkeit. Eine globale Mindestbesteuerung internationaler Großkonzerne von mindestens 15 Prozent hätte noch vor einiger Zeit kaum jemand für möglich gehalten. Jetzt besteht eine ausgezeichnete Perspektive diesen Fortschritt auch im Rahmen der G20 zu verankern.“

Stärkung der Verbraucher auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt

Der Bedarf für eine Anpassung des Rechtsrahmens auf dem Markt für Rechtsdienstleistungen ist längst überfällig. Nach zähen Verhandlungen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion konnten wir eine Einigung erzielen, somit steht dieses Gesetzesvorhaben kurz vor dem Abschluss. Es ist absolut notwendig, dass der Gesetzgeber auf die Rechtsunsicherheit, die auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt besteht, reagiert und entsprechende Widersprüche zwischen dem Inkassorecht dem Anwaltsrecht beseitigt.

Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter:

„Die Angebote von Inkassorechtsdienstleistern werden in zunehmendem Maße von Verbraucherinnen und Verbrauchern nachgefragt. Das Ziel des Legal Tech-Gesetzes ist, die Chancengleichheit zwischen Legal Tech-Anbietern und der Rechtsanwaltschaft zu erhöhen. Besonders im Fokus stehen dabei die die Prozessfinanzierung und das Erfolgshonorar, die – zurecht – sensible Themen sind, für die wir aber nun einen tragfähigen Kompromiss gefunden haben.

Erfolgshonorare dürfen nun unter anderem bei Forderungen bis 2.000 Euro, aber nicht bei höchstpersönlichen Forderungen vereinbart werden. Unser Modell für die Prozessfinanzierung hat zwei Vorteile: Wir ermöglichen es Anwältinnen und Anwälten im außergerichtlichen Verfahren, wo die meisten Fälle abgewickelt werden, nun ebenfalls den Verbraucherinnen und Verbrauchern interessante Beratungsmodelle anzubieten. Zum anderen bleiben die anwaltlichen ‚core values‘ gewahrt: Da im Gerichtsverfahren das finanzielle Risiko steigt, halten wir eine finanzielle Interessentrennung durch das Verbot der Prozessfinanzierung zwischen der Rechtsanwaltschaft und der Mandantschaft hier für den richtigen Weg.

Durch das Gesetz zur Reform des Rechtsdienstleistungsmarkt stärken wir zum einen Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Unternehmen, da diese von interessanten Beratungsangeboten der Rechtsanwaltschaft zur Durchsetzung von Forderungen profitieren werden. Zum anderen schaffen wir Rechtssicherheit im Spannungsfeld zwischen Inkassorechtsdienstleistern und der Rechtsanwaltschaft, die nun deutlich flexiblere Vergütungsmodelle anbieten kann.“

Aktuell besteht kein Bedarf zur Unterstützung

Die aktuellen Zahlen der Ankünfte in Italien steigen, sind aber unterhalb der in Deutschland gestellten Asylanträge. Auch im Vergleich der aufgenommenen Geflüchteten liegt Italien deutlich hinter Deutschland.

Lars Castellucci:

„Das Gemeinsame Europäische Asylsystem muss wieder funktionsfähig gemacht werden, das geht nur solidarisch.

An der Reform muss mit viel mehr Nachdruck gearbeitet werden, warten darf man allerdings nicht: in akuten humanitären Notlagen oder bei Überforderung einzelner Länder ist die SPD bereit, zu helfen.

Die aktuellen Zahlen der Ankünfte in Italien steigen, sind aber unterhalb der in Deutschland gestellten Asylanträge. Auch im Vergleich der aufgenommenen Geflüchteten liegt Italien deutlich hinter Deutschland. Es besteht aktuell kein Bedarf zur Unterstützung. Dieser ist weiterhin viel dringlicher auf den griechischen Inseln oder etwa in Bosnien-Herzegowina.

Italien sollte selbst einen Beitrag zur Verringerung illegaler Migration leisten, indem legale Wege beispielsweise zur Arbeitsaufnahme in der Landwirtschaft geschaffen werden. Derzeit wird illegale Migration toleriert, viele Migranten stecken rechtelos in ausbeuterischen Verhältnissen. Das ist zynisch und muss beendet werden.

Die Anlandungen aus Nordafrika erfordern massive Unterstützung der Mittelmeeranrainerländer, im Falle Libyens derzeit beim Aufbau staatlicher Strukturen, insgesamt um deren wirtschaftliche Entwicklung zum beiderseitigen Nutzen zu fördern. Entsprechende Signale erwarte ich unter anderem von der Libyenkonferenz Ende des Monats.

Letztlich braucht es vor allem politischen Willen, um schnelle und nachhaltige Lösungen zu erzielen, wie Verabredungen innerhalb einer Koalition der Menschlichkeit aufnahmebereiter EU-Staaten, die sich auf gemeinsame Vorgehensweisen einigt.”

Impfen ohne Impfstoff ist wie Happy-Hour in der Sperrstunde

Mit Blick auf die Aufhebung der Impfpriorisierung zum 7. Juni hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute darüber informiert, dass die Lagerreserven in Nordrhein-Westfalen nahezu vollständig aufgelöst sind und in den Impfzentren bis mindestens Mitte Juni 2021 keine Termine für Erstimpfungen zur Verfügung stehen. Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Aufhebung der Impfpriorisierung war falsch. Ab der kommenden Woche gibt es zwar Millionen mehr Impfberechtigte, aber nicht eine Impfdosis zusätzlich. Dann ist in den Spritzen nur noch heiße Luft, das ist wie Happy Hour in der Sperrstunde. Dabei hatte Ministerpräsident Laschet noch im vergangenen Plenum sogar zusätzlichen Impfstoff für Kinder und Jugendliche versprochen. Jetzt muss sich die Landesregierung aber um Schadensbegrenzung bemühen und versucht daher, dem zu erwartenden Frust vorzubauen. Das wäre vermeidbar gewesen, wenn man keine vollmundigen Versprechungen gemacht hätte. Beim Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger brauchen wir handfeste Ergebnisse: genügend Impfstoff, ausreichend Personal und die nötige Logistik im Hintergrund.“

Beim Glücksspielstaatsvertrag haben sich die Anbieter durchgesetzt – auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher

Mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP wurde in der heutigen Sitzung des Hauptausschusses das Umsetzungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag dem Landtag empfohlen. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat den vorgelegten Gesetzentwurf abgelehnt.

Hierzu Elisabeth Müller-Witt, Sprecherin der SPD-Fraktion im Hauptausschuss:

„Es ist ein Skandal, dass die Landesregierung den erfolgreichen Einsatz der Städte und Gemeinden gegen die Ausweitung von Spielhallen und Wettbüros in den Innenstädten in den letzten Jahren jetzt konterkariert. Die Absenkung des Mindestabstands von derzeit 350 Meter auf zukünftig 100 Meter ist ein deutliches Einknicken vor den Anbietern.

Schon der Weg zu diesem Gesetz legt offen, wie hier Einfluss genommen wurde. Der Referentenentwurf wurde im Januar noch ohne Herabsetzung der Abstände veröffentlicht. Erst nach der Sachverständigenanhörung im Hauptausschuss Anfang März wurde dann der heute abgestimmte Gesetzentwurf bekannt. Die Vermutung, dass zwischen dem ersten Entwurf und dem jetzigen Gesetz Einfluss der Anbieter genommen wurde, konnte im Ausschuss nicht ausgeräumt werden.

Kritisch ist aus unserer Sicht außerdem die Verlängerung der Übergangsfristen für Mehrfachkonfessionen – also mehrerer Spielhallen unter einem Dach. Wir sehen es zudem kritisch, dass die Sozialkonzepte der Wettbüros lediglich regelmäßig überarbeitet werden müssen. Eine jährliche unabhängige Bewertung der Konzepte bleibt aus. Die Zertifizierung der Spielhallen erfolgt zudem ohne jede Prüfung darüber, ob Spieler- und Verbraucherschutzvorschriften eingehalten werden.

Wir werden deswegen zur Beratung des Umsetzungsgesetzes im kommenden Plenum einen Änderungsantrag einbringen, um diese und andere Anbieterbegünstigungen rückgängig zu machen.“

Licht ins Dunkel der Steuervermeider

Mit dem öffentlichen Country-by-Country Reporting wird mehr Transparenz darüber geschaffen, wohin Großkonzerne Gewinne verschieben, um Steuern zu umgehen.

Achim Post:

„Der Kampf gegen Steuervermeidung und für mehr Steuergerechtigkeit kommt mit der Einigung in Brüssel einen wirklich wichtigen weiteren Schritt voran. Mit dem öffentlichen Country-by-Country Reporting wird mehr Transparenz darüber geschaffen, wohin Großkonzerne Gewinne verschieben, um Steuern zu umgehen. Durch diese Stärkung der Transparenz wird endlich mehr Licht ins Dunkel der Steuervermeider und Steuertrickser gebracht. Das ist ein Fortschritt, für den sich die SPD eingesetzt hat. Dass sich die Bundesregierung aufgrund des unverantwortlichen Vetos von CDU und CSU in Brüssel enthalten musste, offenbart, wie wenig CDU und CSU an einer gerechteren und transparenteren Besteuerung von Großkonzernen gelegen ist. Wer wie CDU und CSU bis zuletzt versucht, diesen Fortschritt für mehr Steuergerechtigkeit und -transparenz zu torpedieren, stellt letztlich Lobbyinteressen über das Interesse der Allgemeinheit an einer gerechten und transparenten Besteuerung gerade auch von großen Konzernen in Europa.“

Forschung für die digitale Sicherheit und Privatheit

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung konzipierte Forschungsrahmenprogramm zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“, das heute von der Bundesregierung beschlossen wurde. Ziel des ressortübergreifenden Programms soll der Aufbau einer Plattform für die Erforschung und Entwicklung zukunftsfähiger Lösungen im Bereich der IT-Sicherheit sein. Wichtige Handlungsfelder werden identifiziert und dabei sowohl Leitlinien für die Forschungsförderung als auch für die Entwicklung sicherer und innovativer IT-Lösungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Staat erarbeitet.

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Bei der Radverkehrspolitik müssen wir vom Schneckentempo auf die Überholspur

Anlässlich des Tages des Fahrrades am 3. Juni erklärt Carsten Löcker, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Nordrhein-Westfalen will Fahrradland Nr. 1 in Deutschland sein. Wir haben ein Radwegenetz mit einer Gesamtlänge von rund 30.000 Kilometern. Das alleine ist aber noch kein Grund, sich auf dem Ist-Zustand auszuruhen. Bei der Radverkehrspolitik müssen wir vom Schneckentempo auf die Überholspur wechseln. Das schaffen Verkehrsminister Wüst und die Landesregierung mit ihrem Handeln jedoch nicht.

Wenn die Verkehrswende gelingen soll, brauchen wir einen qualitativen Sprung bei der Förderung des Radverkehrs. Hinsichtlich Planung, Bau, Instandhaltung und Fortentwicklung des Wegenetzes sowie der dazu gehörenden Infrastruktur geht es um die faktische Aufwertung des Fahrrads zu einem gleichberechtigten Verkehrsträger. Hier müssen Aufgaben gebündelt werden. Deswegen setzen wir uns für eine Stabstelle beim Land ein, die koordiniert und zusammenführt.

Zuletzt ist gerade das Vorzeigeprojekt Radschnellweg 1 mit wiederkehrenden Rückschlägen und Verzögerungen als ein Paradebeispiel für mangelnden Fortschritt aufgefallen. Dort geht der Baufortschritt zwischen Duisburg und Hamm angesichts der Gesamtdistanz von 101 Kilometern quasi gegen null. Jüngst wurde von der Deutschen Bahn auf der Trasse zwischen Joachimstraße und dem Bahnhof Essen-Kray 83 Oberleitungsmasten aufgestellt. Dies ist ein peinliches Beispiel für unklare Zuständigkeiten und Kompetenzgerangel. Ein klarer Führungsanspruch der Landesregierung ist nicht erkennbar. Auch für die anderen bereits definierten Radschnellwege des Landes sowie überregionale Radwege muss festgestellt werden, dass die Baufortschritte mehr als unbefriedigend sind.

Die Förderung des Radverkehrs darf in Nordrhein-Westfalen keine Absichtserklärung der Landesregierung bleiben. Es müssen Taten folgen, insbesondere was die herausragenden Projekte der Radschnellwege angeht. Aber auch die Lückenschlüsse im Radwegenetz des Landes und die Förderung der Nahmobilität in den Städten und Gemeinden müssen umgesetzt werden. Sonst bleibt das Versprechen der Landesregierung, den Modalsplit, also den Anteil des Fahrrads am Gesamtverkehr bis 2025 auf 25% zu erhöhen, nur eine leere Worthülse.“

Ministerin Scharrenbach entkernt mit ihrem geplanten Gesetz den Denkmalschutz in NRW

Anlässlich der Absicht der Landesregierung, ein neues Denkmalschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen vorzulegen, erklärt Andreas Becker, bau- und wohnungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit ihrem geplanten Denkmalschutzgesetz entlarvt sich die angebliche Heimatministerin Scharrenbach selbst. Denn mit ihren Plänen entkernt sie den Denkmalschutz in NRW – der am Ende zulasten des kulturhistorischen Erbes unseres Landes geht. Mit Heimatschutz hat das nichts mehr zu tun. Im Geiste von Ministerin Scharrenbach soll aus dem langjährig bewährten Denkmalschutzgesetz ein Denkmalnutzungsgesetz werden.

Die Pläne der Ministerin sehen offenbar vor, den Denkmalschutz aufzuweichen und betriebswirtschaftliche Aspekte stärker zu gewichten. Damit verlieren Denkmäler in der Gesamtbewertung an kulturhistorischer Bedeutung.

Das geplante Gesetz der Ministerin zieht dabei schon weite Kreise. Der Internationale Rat für Denkmalpflege hat wohl bereits angedroht, sämtliche UNESCO-Stätten in NRW als gefährdet einzustufen.

Gleichzeitig werden durch die Landesregierung Denkmalschützerinnen und Denkmalschützer in NRW degradiert. Die beiden Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) sollen zukünftig nur noch ein Anhörungsrecht beim Schutz von Objekten erhalten. Das ist ein Skandal, der durch den Wegfall der viel geschätzten Expertise der Landschaftsverbände auch bei den Kommunen zu erheblichen Mehrbelastungen führen kann.“