Bundesverfassungsgericht muss schnellstmöglich entscheiden

Das Bundesverfassungsgericht hat angeordnet, dass der Bundespräsident das Zustimmungsgesetz zum Finanzierungssystem der EU vorerst nicht ausfertigen darf. Christian Petry erwartet nun eine schnelle Entscheidung. Die Unsicherheit stehe auch der raschen Erholung der europäischen Volkswirtschaften im Wege.

Christian Petry, europapolitischer Sprecher:

„Die Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes, dass das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes vorläufig nicht ausgefertigt werden darf, war zu erwarten. Es entspricht der mittlerweile gefestigten Praxis des 2. Senates, im europarechtlichen Fragen eine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle auszuüben. Für innerstaatliche Gesetzgebung kennt das Grundgesetz ein solche Kontrolle aus guten Gründen nicht. Verfassungsbeschwerden zu EU-Themen sind inzwischen zum Kampfinstrument für die Kräfte geworden, die sich im politischen Prozess mit ihrer Minderheitsmeinung nicht durchsetzen konnten.

Der Bundestag hat dem Eigenmittelbeschluss mit Zweidrittelmehrheit zugestimmt, nachdem er sich sorgfältig mit den rechtlichen Grundlagen und seinen haushalterischen Auswirkungen auseinandergesetzt hat. Ich erwarte, dass das Gericht jetzt schnellstmöglich entscheidet. Das mit dem Eigenmittelbeschluss verbundene EU-Wiederaufbauprogramm hat sich schon durch seine bloße Ankündigung positiv auf die wirtschaftliche Lage ausgewirkt. Die durch das schwebende Gerichtsverfahren ausgelöste Unsicherheit neutralisiert einen Teil dieser Wirkung. Je länger diese Hängepartie besteht, desto schlechter für die Chancen auf eine wirtschaftliche Erholung der durch die Corona-Krise gebeutelten europäischen Volkswirtschaften.“