Regelungen zum Brexit beschlossen

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag zwei Gesetze beschlossen, die im Brexit-Nachgang die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Großbritannien sowie Fragen der Koordinierung der sozialen Sicherheit regeln.

Dagmar Schmidt, zuständige Berichterstatterin:

„Mit dem beschlossenen Gesetz sorgen wir dafür, dass die bisherigen Regelungen zur Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Selbstständigen auch weiterhin gelten. Sie müssen innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nicht in das jeweilige andere Sozialversicherungssystem wechseln und können im Sozialversicherungssystem ihres Heimatstaates bleiben.

Innerhalb der EU ist die umfassende Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme durch die Richtlinie 883 geregelt. Diese gesamte Richtlinie zur Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme gilt auch für Norwegen, Liechtenstein, die Schweiz und Island – für Großbritannien jetzt nur noch teilweise und leider nicht mehr für die Familienleistungen.

Viele Auswirkungen des Brexits werden wir erst nach der Pandemie im Detail erkennen. Doch schon jetzt ist klar: Deutlich weniger deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger arbeiten in Großbritannien und umgekehrt.“