Kinderrechte gehören ins Grundgesetz
Katja Mast:
“Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Kinderrechte gehören ins Grundgesetz. Für jede Grundgesetzänderung brauchen wir eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Wir sind mitten in Gesprächen, diese große Chance zu nutzen. Wir freuen uns über jedes Engagement und Bündnis, das uns dabei unterstützt, den guten Entwurf der Bundesregierung im Sinne der Kinder noch besser zu machen. Unser Ziel ist klar: Kindeswohl bekommt Verfassungsrang. Dass das möglich ist, verdanken wir übrigens auch dem beharrlichen Druck der Kinderrechtsorganisationen.”