EU-Parlament entscheidet über schärfere Exportregeln für Überwachungstechnologien: “Achtung der Menschenrechte als Exportstandard”

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Länger als sechs Jahre haben die Verhandlungen gedauert: Heute stimmt das Europäische Parlament im Plenum über strengere europaweite Regeln für den Export sogenannter Dual-Use-Güter ab.

Das sind Güter, Software und Technologien, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke genutzt werden können. Bisher galten solche Auflagen zum Beispiel für Luft- und Raumfahrtgüter, Navigationsinstrumente oder aber auch Lastwagen. Völlig neu ist nun die Einbeziehung von Überwachungselektronik in die Exportkontrolle. Wie Beispiele belegen, wurde europäische Software vermehrt von autoritären Regimes zur Überwachung und zum Ausspionieren von Oppositionellen genutzt, nicht zuletzt während des Arabischen Frühlings 2011, in China oder zuletzt in Myanmar.

Das Abstimmungsergebnis wird heute gegen 19 Uhr erwartet. Es wird mit einer Zustimmung gerechnet.Die neuen Vereinbarungen kommentiert der Verhandlungsführer und Vorsitzende des Handelsausschusses im Europäischen Parlament, Bernd Lange:

„Dieses Update war aufgrund des rasanten technologischen Fortschritts längst fällig, um dem Missbrauch von Dual-Use-Gütern für Menschenrechtsverletzungen einen Riegel vorzuschieben. Der lange Atem und die Durchsetzungskraft des Europäischen Parlaments gegenüber einigen EU-Mitgliedstaaten, die schärfere Regeln jahrelang blockiert haben, hat sich ausgezahlt. Die überarbeitete Verordnung bringt die europäischen Exportkontrollen nicht nur auf den aktuellen Stand und schafft europaweit harmonisierte Standards, sondern enthält auch einen Mechanismus, der weitere Anpassungen erleichtert und damit schneller möglich macht.

Die neuen Regeln sind ein Meilenstein im Engagement der EU für einen stärkeren Schutz der Menschenrechte, da erstmals Exportregeln für Überwachungstechnologien vereinbart wurden. Im Bereich der Überwachungstechnologien hat das Europäische Parlament die Einbeziehung von biometrischer Identifizierungstechnologie wie Gesichts- und Gefühlserkennung und das Durchsuchen von Big Data in eine strenge Exportkontrolle durchsetzen können. Zudem stärken wir die Verantwortung der Exporteure bei der Einschätzung von Risiken für den Missbrauch von Dual-Use-Gütern. Neue Maßstäbe setzen wir auch bei der Transparenz: Jährliche Berichte über den Export von Dual-Use-Gütern werden nicht mehr, wie bisher, kritische Informationen über Exporte hinter übergeordneten Kategorien von Dual-Use-Gütern verstecken können, sondern auch die konkreten Typen enthalten.

Wir möchten, dass die Europäische Union zum globalen Vorreiter für regelbasierten und wertegeleiteten Handel wird. Deshalb legt die überarbeitete Verordnung auch fest, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sich für eine Ausweitung der multilateralen Exportkontrollregime einsetzen. So lange die internationalen Standards für Exportkontrollen nicht ambitioniert genug sind, muss die EU mit eigenem Beispiel vorangehen, zum Beispiel mit eigenständigen Exportkontroll-Listen. Unsere klare Botschaft: Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht über Menschenrechten stehen. Die Achtung der Menschenrechte muss zum Exportstandard werden.“

Die neuen Regeln treten nach einer Zustimmung im Plenum voraussichtlich Anfang September in Kraft.