Wirtschaftsprüfung und Bilanzkontrolle stärken

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Mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) werden die ersten gesetzgeberischen Konsequenzen aus dem Wirecard-Skandal gezogen. In der heutigen öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags wurde deutlich, dass die zahlreichen vorgesehenen Maßnahmen die Aufsicht stärken und die Qualität der Wirtschaftsprüfungen weiter erhöhen werden.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Cansel Kiziltepe, zuständige Berichterstatterin:

„Im Mittelpunkt der Anhörung standen die Regelungen des FISG zur Verbesserung der Abschlussprüfung. Die vorgeschlagene Abschaffung der Haftungshöchstgrenzen für Abschlussprüfer bei grober Fahrlässigkeit wurde von verschiedenen Sachverständigen unterstützt. Eine Verwässerung dieser Ausweitung der Abschlussprüferhaftung wäre fatal.

Der Gesetzentwurf hat insbesondere bei der Verkürzung der Rotation der Abschlussprüfer auf maximal zehn Jahre sowie bei der Anhebung der Haftungsgrenzen auf bis zu 16 Millionen Euro viel Zustimmung in der Anhörung erhalten. Durch diese Maßnahmen gleichen wir die Abschlussprüferhaftung an die in anderen Staaten geltenden Standards an.

Die Anhörung zeigte, dass wir dringend mehr Transparenz und schärfere Compliance-Regeln bei der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) brauchen. Hier sind gesetzliche Regelungen notwendig. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich Bundeswirtschaftsminister Altmaier bisher gegen diese Reformen gewehrt hat. Die Unionsfraktion hat hier Handlungsbereitschaft signalisiert, was wir sehr begrüßen.

Die Zweifel am zweistufigen Verfahren der Bilanzkontrolle konnten durch die Anhörung nicht ausgeräumt werden. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir intensiv über die Ausgestaltung der Bilanzkontrolle diskutieren. Mit einer Übernahme durch die BaFin und die Umstellung auf ein einstufiges Verfahren könnte die Bilanzkontrolle mit mehr Biss ausgestattet werden.“