Stamp gefährdet Arbeitsplätze und Qualität in der sozialen Beratung für Geflüchtete
Die neuen Förderrichtlinien des Landes für die soziale Beratung für Geflüchtete sind eine Zumutung. Statt wie bisher 99 Prozent der beantragten Leistungen fördert das Land jetzt nur noch maximal 80 Prozent. Damit erhöht sich der Eigenanteil für die Träger um ein Vielfaches. Die nötigen Mittel dafür haben sie aber schlichtweg nicht. Hinzu kommt, dass mit den neuen Förderrichtlinien auch der Kreis der förderfähigen Institutionen erweitert wurde. Dadurch können sich jetzt auch Vereine um die Mittel bewerben, die nicht tarifgebunden sind.
Hierzu erklärt Ibrahim Yetim, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die Landesregierung erweckt mit dem Haushaltsplan 2021 durch eine vermeintliche Erhöhung der Mittel den Eindruck, sie wolle die bisherige gute Arbeit der Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Flüchtlingsinitiativen weiter stärken. Bei näherem Hinsehen entpuppt sich der Mittelaufwuchs allerdings als Genickbruch für die sozialen Beratungsstrukturen.
Das Integrationsministerium öffnet damit Tür und Tor für außertarifliche Beschäftigungsverhältnisse, die auf Massenabfertigung statt auf qualitative und individuelle Arbeit mit Geflüchteten ausgerichtet sind.
Mehr als 200 Mitarbeiter werden durch die Herabsetzung der Förderhöchstsätze womöglich ihre Arbeitsplätze verlieren. Sie werden vom Stamp-Ministerium großer Unsicherheit ausgesetzt und mit der Sorge um dem kurzfristigen Verlust ihrer Stellen konfrontiert – und das in den unsicheren Zeiten der Corona-Pandemie.
Erste diakonische und kirchliche Träger haben ihren Ausstieg aus der Asylverfahrens- sowie Psychosozialen Erstberatung und den Beschwerdestellen in den Landesunterkünften bereits beschlossen.
Mit diesen Förderrichtlinien zerstört Integrationsminister Stamp die in den vergangenen Jahren erfolgreich aufgebauten sozialen Beratungsstrukturen in NRW. Er verkennt dabei gänzlich die vorhandene Expertise der Trägerlandschaft und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der sozialen Beratung sowie Psychosozialen Erstberatung. Das ist nicht zuletzt für die betroffenen Geflüchteten, die mehr denn je auf qualitativ hochwertige Beratung angewiesen sind, eine sehr schlechte Nachricht.
Wir fordern die Landesregierung auf, die Förderrichtlinien zu überarbeiten und die Förderhöchstsätze an die Realitäten der Träger anzupassen. Nur so kann die bisher bundesweit einmalige Beratungsstruktur in NRW weiter unabhängig, flächendeckend und qualitativ fortgeführt werden.“