Eltern von Kindern mit Behinderung unterstützen

Eltern von Kindern mit Behinderung haben über Volljährigkeit des Kindes hinaus Anspruch auf Lohnfortzahlung, berichtet SPD-Fraktionsvizin Bärbel Bas.

“Eltern von Kindern mit einer Behinderung sind ganz besonders gefordert in dieser Zeit, in der Werkstätten und Tagesförderstätten geschlossen sind. Es ist daher wichtig, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung auch gilt, wenn die betroffenen Kinder schon älter als 18 Jahre alt sind.

Gerade diese Eltern brauchen Unterstützung – unabhängig davon, wie alt die Kinder sind. Diese Unterstützung wird nun kommen, wir haben sie heute in den Ausschüssen beschlossen. Damit  sichern wir ihnen zumindest 67 Prozent ihres Nettoeinkommens.”