EZB-Anleihekäufe: Handlungsfähigkeit der Zentralbanken nicht eingeschränkt
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil ausdrücklich keinen Verstoß der Europäischen Zentralbank (EZB) gegen das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung festgestellt. Es erwartet nur die Nachlieferung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die EZB. Jedoch dokumentiert die Entscheidung auch die Defizite der Regierungschefs im Europäischen Rat, die die Bewältigung der aktuellen Krise und des letzten Jahrzehnts vor allem der EZB überlassen haben.
Christian Petry, europapolitischer Sprecher:
„Auch wenn die Gegner der EZB und ihrer Politik die Entscheidung des zweiten Senats als Sieg verbuchen, sind sie mit ihrem eigentlichen Ziel gescheitert. Was die EZB gegenwärtig unter dem Kürzel PSPP an Anleihekäufen durchführt, ist Geldpolitik und nicht versteckte Staatsfinanzierung, so das höchste deutsche Gericht. Die geforderte Prüfung der Verhältnismäßigkeit wird die EZB unter Berücksichtigung ihrer Unabhängigkeit rechtzeitig veröffentlichen. Bundestag und Bundesregierung werden diese genau analysieren und bewerten. Angesichts der durch EZB-Präsidentin Christine Lagarde geförderten zusätzlichen Transparenz und Vermittlungsarbeit sind wichtige Elemente dieser Prüfung bereits bekannt. Es ist schwer vorstellbar, dass es der EZB nicht gelingt, die Verhältnismäßigkeit ausreichend gut zu begründen. Deshalb ist weder in der vom Gericht eingeräumten dreimonatigen Nachlieferungsfrist noch für die Zeit danach die Handlungsfähigkeit der EZB und der Bundesbank gefährdet.“