„Öffentlichkeitsbeteiligung steht für uns im Vordergrund“
Wiebke Esdar, Marja-Liisa Völlers, Achim Post und Stefan Schwartze stimmen gegen das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz von Minister Scheuer
Der Deutsche Bundestag hat heute das umstrittene Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer beschlossen. Die heimischen SPD-Abgeordneten aus den betroffenen Wahlkreisen haben gegen das Gesetz gestimmt. Wiebke Esdar, Marja-Liisa Völlers, Achim Post und Stefan Schwartze führen vor allem drei Gründe für ihre Ablehnung an: Die ihrer Meinung nach noch nicht konkretisierte umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung, verfassungsrechtliche Bedenken und die Sorge, dass für die Strecke Bielefeld-Hannover Fakten geschaffen werden, die gegen die Interessen der Region stehen.
Das Gesetz soll dazu dienen, Verkehrsinfrastrukturprojekte von nationaler Bedeutung zu beschleunigen, indem sie nicht mehr durch Planfeststellungsverfahren genehmigt werden, sondern direkt durch Einzelgesetze des Bundestages. Das heißt konkret, für jedes Projekt, das in das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz aufgenommen wurde, käme potenziell ein Einzelgesetz in Frage, das die Umsetzung regelt. Die Bürgerbeteiligung, die für die Akzeptanz solcher Projekte jedoch aus der Sicht der Abgeordneten unabdingbar ist, ist nach ihrer Auffassung noch nicht klar genug geregelt.
“Wir sind weiterhin eindeutig für den trassennahen Ausbau der Strecke Bielefeld-Hannover. Seit Jahren engagieren wir uns mit Bürgerinitiativen, betroffenen Städten sowie partei- und länderübergreifend gegen milliardenteure und umweltschädliche Neubaustrecken wie z. B die Tunnelbahn durch den Jakobsberg oder eine völlig neue Strecke an der A2. Seit Monaten weisen wir auf die Schwachstellen des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes hin, zumal von diesem Gesetz auch die Strecke Bielefeld-Hannover betroffen ist. Es ist unserer Meinung nach zwingend notwendig, dass die umfassende Bürgerbeteiligung von Beginn an und prozessbegleitend gewährleistet wird. Wie eine verbindliche Bürgerbeteiligung in den Prozess eingebaut werden soll, steht unseres Erachtens noch nicht konkret fest. Der Ausbau der Strecke darf sich nicht an den Bedarfen eines vom Bundesverkehrsministerium aufgesetzten Deutschland-Takts orientieren, sondern muss auch den Menschen in der Region zu Gute kommen. Dafür ist der trassennahe Ausbau die beste Lösung“.
Weitere gewichtige Kritikpunkte, warum die Abgeordneten gegen das Gesetz von Bundesverkehrsminister Scheuer gestimmt haben, sind verfassungsrechtliche Bedenken. Durch das Gesetz werden Klagemöglichkeiten von betroffenen Bürgern und Verbänden stark eingeschränkt. Bei Planfeststellungsverfahren gelten die üblichen Rechtswege über die Verwaltungsgerichte. Anders sieht es bei einem Einzelgesetz aus, denn hier bleibt nur der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. „Unabhängig von der Rechtmäßigkeit des Einzelgesetzes bleibt die Frage, ob es wirklich Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, in der Folge über die Ausbauvarianten der Strecke Bielefeld-Hannover zu entscheiden. Denn darauf läuft es letztlich hinaus“.
Wie es nach der Verabschiedung insbesondere mit der Strecke Bielefeld-Hannover weitergeht, wird sich erst noch zeigen. Für Wiebke Esdar, Marja-Liisa Völlers, Achim Post und Stefan Schwartze ist noch nichts entschieden: „Wir werden weiterhin alles daran setzen, dass der Ausbau der Strecke Bielefeld-Hannover nur im Konsens mit der Region und den Bürgerinnen und Bürgern geschieht, und nicht allein nach den Vorstellungen des Bundesverkehrsministeriums und von Minister Scheuer“.