Unsere Intervention beim Polizeigesetz sorgte für Balance zwischen Sicherheit und Freiheit

Vor einem Jahr wurde das novellierte Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Hierzu erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Das neue Polizeigesetz war eine schwere Geburt. Der ursprünglich von der schwarz-gelben Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf war in wesentlichen Bereichen klar verfassungswidrig. Erst durch unsere Intervention hat es den verfassungsrechtlichen Rahmen bekommen, der dringend notwendig war.

Wir haben dafür sorgen müssen, dass es mehr Sicherheit gibt, aber nicht zulasten des Rechtsstaates. Neben dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger hatte für uns dabei auch der Schutz unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten höchste Priorität. Sie sollten nicht zu Handlungen gezwungen werden, die verfassungsrechtlich zweifelhaft sind.

So hat die Koalition eine ausufernde Vorverlagerung des Gefahrbegriffs aus ihrem ursprünglichen Entwurf gestrichen und auch unsere Anregung eines anwaltlichen Beistandes übernommen. In den bisher 29 Fällen des längeren Gewahrsams prüfte zunächst ein Gericht die Anordnung, und zugleich wurde den Betroffenen ein Anwalt garantiert.

Darüber hinaus haben wir dafür gesorgt, dass die zulässige Höchstdauer der Ingewahrsamnahme zur Verhinderung von Straftaten auf grundsätzlich 14 Tage nach entsprechender richterlicher Entscheidung beschränkt wird. Nur nach einer weiteren richterlichen Entscheidung kann die Dauer ausnahmsweise einmalig um maximal 14 zusätzliche Tage verlängert werden.

Das vor einem Jahr verabschiedete Gesetz trägt somit in zentralen Punkten die Handschrift der SPD. Damit wahrt NRW im Vergleich zu den bayerischen Änderungen im besonderen Maße die Prinzipien unseres Rechtsstaates, erhöht aber dennoch die Sicherheit für uns alle.“