EU- Mobilitätspaket: Bessere Arbeitsbedingungen für das Transportgewerbe
Die Einigung der letzten Nacht zum Mobilitätspaket bringt deutlich bessere Bedingungen für Fernfahrer in Europa. Das ist ein großer Erfolg. Für das Mobilitätspaket zu Lenk- und Ruhezeiten, Kabotage und Entsendung wurden gute Kompromisse gefunden. Unser Kampf um faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen im europäischen Transportgewerbe zahlt sich aus.
Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin;
Udo Schiefner, zuständiger Berichterstatter:
„Monatelang wurde verhandelt. Maßgeblich ist es unseren SPD-Kollegen im Europäischen Parlament zu verdanken, dass nun auch im Trilogverfahren zwischen Parlament, Kommission und Rat eine Einigung erzielt wurde.
Unseren zentralen Forderungen wurde im Wesentlichen entsprochen. Wettbewerb im europäischen Transportgewerbe darf nicht auf den Schultern der Fahrenden ausgetragen werden. Sozialdumping, Nomadentum und überfüllten Parkplätzen kann damit begegnet werden: Lkw müssen regelmäßig an den Firmensitz zurückkehren, spätestens alle acht Wochen; die 14-Tage-Referenz für die Einhaltung der Ruhezeiten bleibt generell erhalten, für internationale Fahrten können drei Wochen genutzt werden; die reguläre wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden darf weiterhin nicht im Fahrerhaus verbracht werden; die Entsenderichtlinie gilt ab dem ersten Tag auch für Lkw-Fahrerinnen und Fahrer, mit Ausnahmen für bilaterale Verkehre und reinen Transit mit maximal einer Be- oder Entladung je Strecke; der digitale Tachograf kommt verpflichtend ab 2025 für alle Lkw ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG), ab Mitte 2026 auch für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen zGG. Somit wird dem Unterlaufen der Arbeitsrechtsbestimmungen durch die sogenannten „Sprinter“ ein Riegel vorgeschoben.
Insbesondere die beschleunigte Digitalisierung des Transportgewerbes und der intelligente Tachograf werden die Kontrolle der Sozialvorschriften erheblich verbessern. Jetzt müssen Bund und Länder sicherstellen, dass ausreichendes Personal für wirksame Kontrollen zur Verfügung steht – nur wenn das Entdeckungsrisiko hoch ist, werden die neuen Regelungen greifen. Mit dem Ergebnis des Trilogs können wir mehr als zufrieden sein. Angesichts heutiger Zustände auf Autobahnen und Rastplätzen ist es ein gewaltiger Fortschritt, wenn Fahrerinnen und Fahrer im internationalen Verkehr zukünftig spätestens alle drei Wochen wieder nach Hause dürfen.“