Lebensmittelsicherheit: Jetzt geht’s um die Wurst
Der Fall der hessischen Fleisch- und Wurstwarenfabrik, deren Ware mit gesundheitsgefährdenden Listerien‑Keimen verunreinigt war, offenbart systemische Mängel bei der Lebensmittelsicherheit. Wir haben im Koalitionsvertrag bereits notwendige Maßnahmen vereinbart, wie die bessere Vernetzung der Kontrollinstanzen, eine sachgerechte Kontrolldichte, schnelle Reaktion im Krisenfall und eine Regelung zur verbraucherfreundlichen Information über Lebensmittelkontrollergebnisse. Diese muss die Bundesernährungsministerin jetzt zügig umsetzen.
Ursula Schulte, ernährungspolitische Sprecherin der SPD-BTF:
„Wir brauchen dringend ein Transparenzsystem, das die Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung öffentlich macht. Ein Hygienebarometer sollte die Verbraucherinnen und Verbraucher direkt vor Ort, im Lebensmittelladen oder Restaurant informieren. Das schafft Vertrauen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern und erhöht den Druck auf Lebensmittelbetriebe zu mehr Sauberkeit im Unternehmen.
Wir brauchen eine gemeinsame Bund-Länder-Plattform ‚Lebensmittelkontrolle.de‘. Ähnlich wie auf der Internetseite für gesundheitsgefährdende Produkte ‚lebensmittelwarnung.de‘ sollen die Länder in verbraucherfreundlicher Form die Kontrollergebnisse ins Netz stellen, bei denen Missstände in Lebensmittelbetrieben wie Hygieneverstöße festgestellt wurden. Bisher sind die Veröffentlichungen der Länder über solche lebensmittelrechtlichen Verstöße gemäß LFGB §40 1a uneinheitlich und für Verbraucher kaum zu finden. Hier besteht Handlungsbedarf.
Darüber hinaus fordert die SPD-Bundestagsfraktion eine effektivere Vernetzung der Länderkontrollinstanzen mit dem Bund. Der Koalitionsvertrag schreibt die Entwicklung einheitlicher Standards, eine sachgerechte Kontrolldichte und eine schnellere Reaktion im Krisenfall vor. Die hierfür eingerichtete Projektgruppe hat zuletzt vor über einem Jahr das letzte Mal getagt. Das ist zu selten, wie der aktuelle Krisenfall zeigt.
Wichtig ist aber auch die Kontrolldichte. Im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die zuständigen örtlichen Behörden personell so ausgestattet werden, dass sie ihren Kontrollauftrag auch regelmäßig wahrnehmen können. Hier sind die Länder in der Pflicht.“