Mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

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Die Bundesländer wollen Rechtssicherheit für Notfallsanitäter schaffen. Das hat der Bundesrat am vergangenen Freitag beschlossen. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Berichterstatter für die Rettungsdienste.

„Im Notfall kommt es auf Sekunden an. Eigentlich dürfen nur Ärzte invasive Maßnahmen zur Lebensrettung vornehmen, wie beispielsweise das Anlegen von Infusionen. Da greift der Heilkundevorbehalt. Auf der anderen Seite macht sich der Notfallsanitäter strafbar, wenn er lebensrettende Maßnahmen unterlässt. Ein unmöglicher Konflikt! Die Initiative der Länder Bayern und Rheinland-Pfalz geht genau den richtigen Weg und regelt den entsprechenden Passus im Notfallsanitätergesetz neu!“

Aus Sicht des Gesundheitspolitikers Dirk Heidenblut (SPD) sollte der Bundestag diesen Vorstoß aufgreifen: „Wir diskutieren aktuell vielfältige Fragen zur Notfallversorgung. Eine rechtlich saubere Klarstellung, wie hier gefordert, sind wir den Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern und der guten und zuverlässigen Notfallversorgung schuldig. Gesetzesvorhaben mit denen wir das aufsetzen können, gibt es ja genug.“