Amt proArbeit übernimmt zukünftig Kosten für Schulbücher

In NRW müssen die Schüler*innen einen Teil ihrer Schulbücher selbst bezahlen. Dies wird besonders für Familien im Grundsicherungsbezug schnell zu einer finanziellen Belastung. In der Frage ob die Jobcenter die Kosten dafür übernehmen müssen, gab es bislang rechtliche Unsicherheiten.

Für die 18 Optionskommunen in NRW, also dort wo die Kommunen die Betreuung und Vermittlung von Langezeitarbeitslosen selbst organisieren und unter der Aufsicht des Landes stehen, gibt es nun rechtliche Klarheit.

Die Jobcenter der Optionskommunen, darunter auch der Kreis Minden-Lübbecke und sein Amt proArbeit, können zukünftig die Kosten für die Schulbücher erstatten, wenn dies von den Leistungsempfängern beantragt wird.

Dies hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW heute den betreffenden Kommunen per Ministeriumserlass mitgeteilt.

Die heimischen Landtagsabgeordneten Christina Weng und Ernst-Wilhelm Rahe begrüßen die Entscheidung des Ministeriums, weil dadurch die Familien im Grundsicherungsbezug finanziell entlastet werden.