Grundsteuerreform auf den Weg gebracht
Das Bundeskabinett hat heute die Grundsteuerreform auf den Weg gebracht. Dies ist ein wichtiger Etappenschritt, um die Grundsteuereinnahmen von etwa 15 Milliarden Euro im Jahr für die Kommunen auch weiterhin sicherzustellen. Die Berechnung der Grundsteuer wird sich auf Bundesebene weiterhin am Wert der Grundstücke orientieren. Mit dem wertabhängigen Modell von Bundesfinanzminister Olaf Scholz wird die Grundsteuer einfacher, gerechter und zukunftsfähig. Mit dem Kabinettsbeschluss nimmt die Reform der Grundsteuer eine wichtige Hürde, allerdings stehen uns absehbar noch schwierige Verhandlungen insbesondere über die geplanten Grundgesetzänderungen bevor.
Achim Post, stellvertretender Fraktionsvorsitzender; Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher und Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:
„Die SPD steht an der Seite der Städte und Gemeinden in Deutschland. Die Sicherung ihrer finanziellen Grundlagen ist für die SPD oberstes Prinzip, damit die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung funktionieren kann. Bei der Reform der Grundsteuer geht es für die Kommunen um ein jährliches Volumen von etwa 15 Milliarden Euro, die im kommenden Jahr ersatzlos wegfallen würden, wenn die Grundsteuer nicht verfassungsgemäß reformiert wird.
Deshalb ist für die SPD die Schaffung einer verfassungsfesten Grundsteuer ein zentraler Auftrag ihrer Regierungsarbeit. Mit dem Kabinettbeschluss zu den Gesetzentwürfen behält der Bund die Gesetzgebungskompetenz, die Grundsteuer kann nicht zur Disposition gestellt werden. Dies wird jetzt auch im Grundgesetz zweifelsfrei festgeschrieben. Zugleich wird den Ländern allerdings das Recht eingeräumt, abweichende landesrechtliche Regelungen zur Grundsteuer zu erlassen.
Nach monatelangen Verhandlungen hat die CSU in letzter Minute den mit den Ländern angestrebten Konsens verlassen und eine solche Abweichungsmöglichkeit für einzelne Länder verlangt. Die CSU hat damit die Kommunen in Deutschland in Haftung genommen, um ihre eigenen parteipolitischen Ziele durchzusetzen. Eine Abweichungsmöglichkeit birgt die Gefahr einer Zersplitterung des Grundsteuerrechts. Die einfache bundeseinheitliche Regelung wird durch eine zusätzliche bürokratische Regelung für einzelne Länder gefährdet, im Zweifelsfall auf dem Rücken der Kommunen. Hinzu kommt: Das Flächenmodell, das die CSU nunmehr in Bayern einführen will, begünstigt vor allem wohlhabende Immobilienbesitzer. Diese Grundsteuer à la CSU ist nicht einfach, sondern einfach ungerecht. Würde ein solches Modell in Deutschland weiter um sich greifen, wäre dies ein Weg hin zu mehr Bürokratie, weniger Gerechtigkeit und letztlich egoistischer Kleinstaaterei.
Wir wissen zugleich um die Verantwortung für die Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden und die Notwendigkeit, eine Grundsteuerreform bis Ende des Jahres abzuschließen, um die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen und das Grundsteueraufkommen für die Kommunen zu sichern. Für uns ist dabei in jedem Fall klar: Es muss bei den Grundgesetzänderungen verlässlich sichergestellt sein, dass sich Bayern nicht auf Kosten anderer Länder im Länderfinanzausgleich der Finanzverantwortung entzieht.“