Bundesmittel für Sanierung der St. Johannis-Kirche in Rahden genehmigt
Achim Post bestätigt Fördermittel in Höhe von 225.000 Euro
Die evangelische St. Johannis-Kirche in Rahden erhält im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms 225.000 Euro für die Außensanierung des Kirchenschiffs. Das teilt der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD) mit. Der Deutsche Bundestag genehmigte die Bundesförderung des Projekts am Mittwoch dieser Woche.
Sanierungsbedürftig ist das Kirchenschiff der rund 660 Jahre alten, denkmalgeschützten St. Johannis-Kirche. Mit den Bundesmitteln plant die Kirchengemeinde die Dach- und Fassaden-Sanierung. Die vom Deutschen Bundestag bewilligten Bundesfördermittel stammen aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Prof. Monika Grütters. Auf Initiative der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rahden und der Architektin Brunhilde Meier hatte sich Achim Post für die Bundesförderung zur Sanierung des Kirchenschiffs eingesetzt.
Achim Post zur Förderung: „Wie für viele Rahdener ist die St. Johannis-Kirche auch für mich ein besonderer Ort. Hier fand die Trauung meiner Eltern statt und ich wurde hier getauft. Die Kirche ist aber nicht nur für ihre Gemeinde wertvoll. Auch für das kulturelle Angebot der Stadt Rahden ist sie unverzichtbar. Ich freue mich daher sehr, dass diese zentrale Begegnungsstätte Rahdens erhalten werden kann.“
Auch Bürgermeister Dr. Bert Honsel freut sich sehr über den positiven Beschluss des Bundestages: „Das sind gute Nachrichten aus Berlin. Die geplante Außensanierung des Kirchenschiffs der St. Johannis-Kirche passt sehr gut zur Neugestaltung des Kirchplatzes. Mit der Unterstützung des Bundes können wir der Kirche nun einen schönen Anstrich verleihen.“
Hintergrund:
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm der Kulturstaatsministerin fördert seit 2007 bundesweit Sanierungsarbeiten von Denkmälern. Das Programm wurde im Bundeshaushalt 2019 zum neunten Mal aufgelegt. Seit 2007 wurden rund 280 Millionen Euro in die Sanierung von bedeutenden Kulturdenkmälern investiert. In diesem Jahr stellt der Bund insgesamt 40 Millionen Euro bereit. 228 Projekte werden gefördert.
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm richtet sich an national bedeutsame Kulturdenkmäler. Antragssteller können Länder, andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine sowie Privatpersonen sein.
Der Bund übernimmt maximal 50% der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die anderen 50% (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte, etc.). Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen.