Anhörung im Bundestag: Bestellerprinzip sorgt für mehr Verbraucherschutz
Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn. So simple und gut ist die Formel des Bestellerprinzips. Seit 2015 gilt diese bereits auf Initiative der SPD für das Makeln von Mietwohnungen und soll nun auch auf Wohnimmobilienverkäufe ausgeweitet werden.
Dazu Michael Groß, zuständiger Berichterstatter:
„Die in Deutschland vergleichsweise hohe Maklercourtage stand bei den Fachleuten in der heutigen Anhörung deutlich in der Kritik: Die gesetzlichen Grundlagen für das Maklergeschäft sind unzureichend und hoffnungslos veraltet. Die aktuellen ‚ortsüblichen‘ Maklergebühren gehen einseitig zu Lasten der Käufer von Immobilien und entbehren jeglicher gesetzlicher Grundlage.
Wir wollen die Nebenkosten beim Eigentumserwerb insbesondere für den Normalverdiener senken. Der Käufer hat keinerlei Verhandlungsmöglichkeit über die Höhe der Gebühr, sondern ist verpflichtet, eine Leistung zu bezahlen, die sein Gegenpart – der Verkäufer – mit dem Makler ausgehandelt hat. Maklercourtagen werden nicht empirisch erhoben oder aufgrund von Leistungskatalogen erstellt, sondern sind nur Gewohnheitsrecht. Sie richten sich lediglich nach dem Verkaufspreis.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Einführung des Bestellerprinzips, die SPD-Justizministerin Katarina Barley hat einen Gesetzentwurf entworfen, der aber von der Union blockiert wird. Mit dem Bestellerprinzip kann mehr Transparenz in das Wohnimmobiliengeschäft gebracht werden. Es kann Chancengleichheit und mehr Verhandlungsgerechtigkeit für Käufer und Verkäufer geschaffen werden. Es ist ein weiterer Baustein, um dem Marktversagen zu begegnen. Fair verhandelte Maklergebühren von dem, der sie bestellt, schaffen mehr Transparenz und ein faires Maklergeschäft für alle Beteiligten. Wir fordern die Union auf, ihre Blockadehaltung innerhalb der Koalition endlich aufzugeben.“