Whistleblower werden europaweit geschützt

Parlament und Rat einigen sich auf Schutz von Hinweisgebern

Lange hat das Europäische Parlament auf eine Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern gedrängt, die Verstöße gegen EU-Recht melden. In der Nacht zu Dienstag, 12. März 2019, haben sich die Verhandlungsteams von Parlament und Rat in Straßburg nun vorläufig auf einen gemeinsamen Gesetzestext zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern geeinigt. Im nächsten Schritt müssen nun der Rechtsausschuss des Parlaments sowie der Rat über die Einigung entscheiden.

„Der Druck des Europaparlaments hat sich gelohnt“, so die rechtspolitische Sprecherin der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, Sylvia-Yvonne Kaufmann. „Skandale wie Lux-Leaks, Paradise Papers oder die Football Leaks haben gezeigt, dass viele Missstände nur dank mutiger Menschen bekannt werden, die ihre Zukunft aufs Spiel setzen, um sie aufzudecken. „Die jetzige vorläufige Einigung bietet einen europaweiten Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, die im öffentlichen Interesse handeln. Denn Whistleblower gehören geschützt, nicht verfolgt. Es liegt nun in der Verantwortung der EU-Mitgliedstaaten, dieser Einigung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Europas zuzustimmen“.

Das Parlament konnte unter anderem einen zentralen Punkt durchsetzen. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber können individuell entscheiden, welchen Meldekanal sie wählen. Es gibt keine Verpflichtung, zuerst einen internen Meldekanal im Unternehmen zu nutzen, den die Unternehmen nun einrichten müssen. Sie können sich auch direkt an eine externe Stelle wenden, die jeder EU-Mitgliedstaat einführen muss. „Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, die im öffentlichen Interesse handeln, müssen sich ihres Schutzes sicher sein, egal welchen Weg sie wählen, um über Missstände zu informieren“, so die SPD-Europaabgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann. „Es ist daher zentral, dass Whistleblower – je nach individuellem Fall – darüber entscheiden können, ob sie zuerst einen internen Weg gehen. Laut Studien geschieht dies in über 90 Prozent der Fälle. Eine Hinweisgeberin oder ein Hinweisgeber wird jedoch auch den Schutz durch dieses neue Gesetz und damit Rechtssicherheit genießen, wenn er aus berechtigten Gründen direkt einen externen Meldekanal nutzt.“

Das Parlament konnte auch durchsetzen, dass Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower, wie Degradierung oder Kündigung, explizit verboten sind. Personen, die Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber unterstützen, wie zum Beispiel Kolleginnen und Kollegen, genießen ebenfalls Schutz vor jeder Form von Vergeltung. Geschützt wird, wer die Verletzungen von bestimmten, klar definierten EU-Gesetzen meldet, inklusive Fälle von Steuerbetrug, Geldwäsche oder Verstöße gegen Datenschutz- oder Umweltschutzbestimmungen. EU-Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, den Schutz auf weitere Bereiche auszuweiten.