Bürgerfreundlicher und unbürokratischer

Parlament beschließt Reform der Europäischen Bürgerinitiative

Die Europäische Bürgerinitiative soll zugänglicher und damit erfolgreicher werden. Das Europäische Parlament hat am Dienstag, 12. März 2019, eine entsprechende Reform beschlossen.

„Seit dem Inkrafttreten vor sieben Jahren haben mehr als neun Millionen Europäerinnen und Europäer per Unterschrift eine Bürgerinitiative unterstützt. Dies zeigt, wie stark der Bedarf nach partizipativer und grenzüberschreitender Demokratie in Europa ist“, sagt Sylvia-Yvonne Kaufmann, SPD-Europaabgeordnete, die 2009 als erste Berichterstatterin des Parlaments dieses demokratische Instrument aus der Taufe gehoben und nun für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten federführend die Reform verhandelt hat. „Leider konnten aber nur vier eingereichte Bürgerinitiativen die notwendige Zahl an einer Million Unterschriften sammeln. Die Praxis hat gezeigt, dass die administrativen und technischen Hürden für Bürgerbeteiligung in Europa noch zu hoch sind. Die Reform wird nun viele dieser Hürden aus dem Weg räumen und die Europäische Bürgerinitiative bürgerfreundlicher machen.“

Künftig können EU-Bürgerinnen und -Bürger unabhängig vom Wohnsitz eine Bürgerinitiative unterstützen. Kontaktstellen in den EU-Mitgliedstaaten werden Initiatorinnen und Initiatoren künftig bei allen praktischen Fragen beraten. Wenn eine eingereichte Bürgerinitiative nur in Teilen rechtlich zulässig sein sollte, kann die EU-Kommission diese nun teilweise zulassen, anstatt eine Initiative komplett für unzulässig erklären zu müssen. Organisatorinnen und Organisatoren erhalten mehr Zeit zur Vorbereitung ihrer Kampagnen, denn sie können künftig selbst festlegen, wann sie mit der Unterschriftensammlung beginnen. Das Parlament organisiert zudem künftig für jede erfolgreiche Bürgerinitiative eine öffentliche Anhörung, um das Anliegen einer Initiative einer größeren Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Einen Wermutstropfen gibt es jedoch. „Wir wollten die Bürgerinitiative deutlich verjüngen, und zwar durch die Absenkung des Mindestalters für Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf 16 Jahre“, so Sylvia-Yvonne Kaufmann, Mitglied im Verfassungsausschuss. „Junge Menschen gehen derzeit auf die Straße, um ihren Anliegen Gehör zu verschaffen. Sei es für eine nachhaltige Klimapolitik oder für ein freies Internet. Sie möchten sich einbringen und je früher sie dies tun können, desto eher werden sie sich auch als Erwachsene engagieren. Leider hat sich jedoch der Rat einer Senkung des Mindestalters widersetzt. Ein richtiger Schritt ist jedoch, dass nun den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt wurde, selbst über das Mindestalter 16 Jahre zu entscheiden. Ich hoffe sehr, dass es dazu eine engagierte öffentliche Debatte in unseren Mitgliedstaaten gibt und es alsbald EU-weit Normalität sein wird, dass junge Menschen Bürgerinitiativen unterstützen dürfen. Denn unser Europa braucht die Beteiligung junger Menschen.“

Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2020.