Kommunen aus der Abseitsfalle befreien – dem Stärkungspakt muss ein Pakt für einen Altschuldenfonds folgen

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Beschluss Präsidium NRWSPD vom 10. März 2019

Die Verschuldung zahlreicher Städte und Gemeinden in NRW aber auch in anderen Bundesländern ist begründet in den strukturellen Krisen der Vergangenheit und den damit zusammenhängenden Strukturbrüchen, niedriger Wirtschaftsleistung, hohen Soziallasten und einer häufig zu geringen Steuerkraft.

Dadurch haben sich die Lebensverhältnisse und -perspektiven in den Kommunen so dramatisch entwickelt, dass die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutsch-land nicht mehr gewährleistet werden kann. Finanzschwache Kommunen sind nicht mehr in der Lage, aus eigener Kraft für ihre Bevölkerung vergleichbar gute Lebens-bedingungen und Zukunftsperspektiven zu ermöglichen.

Die hohe Verschuldung ist zugleich Belastung durch den hohen Zinsaufwand und Risiko, wenn sich die Finanzierungsbedingungen auf den Kapitalmärkten verändern. Dringend ist das augenblickliche Zeitfenster der niedrigen Zinsen und einer günstigen Konjunkturlage für eine Entschuldung der Kommunen zu nutzen, da in Zukunft ein solcher Prozess ungleich teurer werden würde.

Viele Kommunen in NRW haben in einem beispiellosen Konsolidierungsprozess ihre Haushalte wieder ausgleichen können. Der Stärkungspakt Stadtfinanzen der vormals rot-grünen Landesregierung hat hierzu wesentlich beigetragen. Von einer Schuldentilgung in ausreichendem Umfang sind sie aber meilenweit entfernt. Wenn jetzt die Zinsen wieder ansteigen, sind all diese Bemühungen umsonst gewesen.

Wenn der Abbau der Altschulden nachhaltig sein soll, muss die Finanzausstattung der Kommunen, den Aufgaben entsprechend sichergestellt werden. Dies betrifft insbesondere die Finanzierung der Sozialleistungen und die Ermöglichung ausreichender Investitionen zur Sicherstellung der Infrastruktur. Bund und Länder müssen die aktuelle Belastung der Kommunen nachhaltig reduzieren und sich für zukünftige Aufgaben dem Prinzip der Konnexität verpflichten. Der Stärkungspakt Stadtfinanzen war richtig und er war enorm erfolgreich. Ihm muss nun aber ein Pakt für einen Altschuldenfonds folgen.

Eckpunkte eines Entschuldungsprozesses:

 

  • Bund, Länder und Kommunen müssen diese Aufgabe gemeinsam meistern. Alle drei tragen aufgrund ihrer politischen Entscheidungen Verantwortung für diese jahrelange Entwicklung.
  • Es ist ein gemeinsamer Entschuldungsfonds beim Bund einzurichten, in den die Liquiditätskredite der Kommunen überführt werden. Das garantiert den niedrigen Zins des Bundes und erleichtert die Finanzierung. Aufgrund seiner Bonität kann sich der Bund ausgesprochen günstig am Kapitalmarkt finanzieren. Hiervon sollen im Rahmen der vorgeschlagenen Fondslösung auch die Kommunen profitieren.
  • Bund, Länder und Kommunen treffen eine Vereinbarung über die Tilgung der Kredite in diesem Fonds, so dass nach 30 Jahren die Altschulden abgebaut sind. Dabei übernimmt jede Kommune und das Land zu gleichen Teilen Tilgungsleistungen für die jeweilige Schuldenlast. Nach Ablauf der 30 Jahre übernehmen Bund und Länder die jeweils verbliebenen Restschulden.
  • Die Belastung der Kommunen bei den Tilgungsleistungen, darf nicht dazu führen, dass weitere Steuererhöhungen erfolgen, weitere Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger eintreten oder ein Verzicht auf notwendige Investitionen stattfinden muss. Im Entschuldungsprozess muss sichergestellt werden, dass die kommunale Selbstverwaltung erhalten bleibt und Handlungsspielräume für freiwillige Leistungen der Kommunen eröffnet werden. Bereits heute sind die Belastungen der Menschen und die Lebensqualität in den betroffenen Städten nicht mehr vergleichbar mit denen in finanziell besser gestellten Kommunen.
  • Bund und Land verpflichten sich die Finanzausstattung der Kommunen zu verbessern, so dass in Zukunft eine solche Verschuldungssituation nicht mehr eintreten kann. Der Bund übernimmt mind. 75% der Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose und Geringverdiener nach dem SGB II in Bundesauftragsverwaltung.
  • Die Kommunen verpflichten sich, auch weiterhin den Konsolidierungsprozess fortzuführen, auch um die eigenen Tilgungsleistungen sicherstellen zu können. Wie im Stärkungspaktprozess in NRW wird ein Controlling ihrer Haushaltsplanung und Haushaltsumsetzung und eine umfassende Beratung und Unterstützung durch die Kommunalaufsicht sichergestellt.