SPD-Selbst Aktiv begrüßt Urteil zum Bundestagswahlrecht
Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Bundestagswahlrecht erklärt der Vorsitzende von Selbst Aktiv Karl Finke:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 29. Januar 2019 die Aufrechterhaltung von Wahlrechtsausschlüssen für Menschen, die unter Vollbetreuung aller Angelegenheiten stehen für verfassungswidrig erklärt. Dies gilt auch für Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Die Karlsruher Richter beenden durch ihr Urteil das Ringen um das „Wahlrecht für Alle“, welches im Koalitionsvertrag von den Regierungsparteien vereinbart wurde.
Noch bevor das Urteil des höchsten Verfassungsorgans verkündet wurde, blockierte die Unionsfraktion den bereits vorliegenden Gesetzentwurf und wollte gerichtlich überprüfen, ob Menschen mit Behinderungen oder Erkrankte trotz Hilfe nicht in der Lage sind, das Wahlrecht auszuüben. Die SPD-Bundestagsfraktion lehnte das strikt ab. Der innenpolitische Sprecher der SPD Burkhard Lischka hatte hierzu seine Befürchtungen zum Ausdruck gebracht. Er äußerte, dass dadurch die Fähigkeit, eine Wahlentscheidung zu fällen, bei weitaus mehr Menschen infrage gestellt werden könnte als bisher. An dieser Stelle geht unser herzlicher Dank an Burkhard Lischka und an die SPD‑Bundestagsfraktion, die hier nicht von ihrer Linie abrückte.
Wir von Selbst Aktiv haben diese politische Forderung im Sinne der Mündigkeit behinderter Menschen bereits auf unserer Bundestagung 2012 in Hannover thematisiert und entsprechende politische Anträge gestellt. Unsere Initiative aus 2012 mündete in die Bundesratsinitiative 49/13 der damaligen Sozialministerin Malu Dreyer aus Rheinland-Pfalz. Dieses Vorhaben war in der vergangenen Legislaturperiode bereits Teil der Koalitionsvereinbarung, wurde jedoch nicht umgesetzt.
Die AG Selbst Aktiv fordert die aktuelle Bundesregierung jetzt zum unverzüglichen Handeln auf. Politik ist handlungsfähig, die jetzige Bundesregierung auch. Wir Menschen mit Behinderungen setzen darauf, dass die Koalitionsvereinbarung zeitnah gesetzlich verankert wird und auch Wahlrechtsausschlüsse im Europawahlgesetz aufzuheben sind.