Gemeinsame Sitzung des Verkehrsausschusses und der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen

Foto: Pixabay.com

Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages und die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen der Eidgenössischen Räte trafen sich am 13. Februar 2019 in Berlin zu einer gemeinsamen Sitzung zur Zukunft der Eisenbahn.

Kirsten Lühmann, verkehrs- und digitalpolitische Sprecherin:

„Die Deutschen und Schweizer Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind sich einig, dass der Eisenbahn eine zentrale Rolle in der Bewältigung des wirtschaftlichen Wachstums bei gleichzeitiger Reduktion der Schadstoffemissionen zukommt. Gemeinsames Ziel ist die Verbesserung der Leistungsfähigkeit und der Qualität der Schieneninfrastruktur. Die Voraussetzung dafür hat der Deutsche Bundestag am 2. Dezember 2016 mit dem Bundesschienenwegeausbaugesetz nach dem Bundesverkehrswegeplan 2030 geschaffen.

Auf Schweizer Seite behandeln die Eidgenössischen Räte zurzeit das Strategische Entwicklungsprogramm Eisenbahninfrastruktur. Von besonderer Bedeutung ist eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung der gemeinsamen Vorhaben. Hierzu zählt insbesondere die Umsetzung der Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements und dem Bundesministerium für Verkehr zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) in der Schweiz. Auf deutscher Seite betrifft das die Rheintalbahn mit dem Streckenabschnitt Karlsruhe-Basel. Der Deutsche Bundestag hat am 28. Januar 2016 mit dem Beschluss ‚Menschen- und umweltgerechten Ausbau der Rheintalbahn realisieren‘ unter Berücksichtigung der regionalen Anliegen entlang der Strecke, die entsprechenden Voraussetzungen dafür geschaffen.

Darüber hinaus ist es ein gemeinsames Anliegen, sich für attraktive Angebote im grenzüberschreitenden Personenverkehr einzusetzen, insbesondere auf den Strecken Zürich-Singen-Stuttgart und Zürich-Lindau-München. Zur Akzeptanz des Schienenverkehrs bei den Anwohnern kommt dem Lärmschutz eine besondere Bedeutung zu. Mit dem vom Deutschen Bundestag am 30. März 2017 beschlossenen Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen und die durch die Eidgenössischen Räte am 27. September 2013 beschlossene Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen sind hierfür geeignete Instrumente geschaffen worden.

Beide Seiten werden sich weiterhin dafür einsetzen, Pünktlichkeit und Verlässlichkeit im grenzüberschreitenden Verkehr von Personen und Gütern zu verbessern, Fahrpläne aufeinander abzustimmen, die Implementierung des harmonisierten Zugsicherungssystems ETCS voranzutreiben, sowie die Chancen der Digitalisierung gemeinsam zu nutzen. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier vereinbarten auch in Zukunft wieder gemeinsame Sitzungen der für Verkehrspolitik zuständigen Parlamentsgremien abzuhalten und auch informell im Austausch zu bleiben.“