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Finanzielle Forderungen an Flüchtlingsbürgen werden übernommen

Stefan Schwartze und Achim Post freuen sich über Durchbruch in Verhandlungen

Die finanziellen Forderungen an Bürgen, die vor August 2016 Verpflichtungserklärungen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge unterschrieben hatten, werden übernommen. In den Verhandlungen zwischen Bund und Ländernist endlich eine Lösung gefunden worden. Betroffen sind Bürgenaus Deutschland, die nichtumfassend oder sogar falsch über die Dauer ihrer Zahlungsverpflichtung aufgeklärt wurden. Die Erstattungsforderungen der Jobcenter werden nun von Bund und Ländern übernommen.

In monatelangen Gesprächen zwischen Bund und den betroffenenBundesländern wurde nach einer Lösung für diesogenannten Flüchtlingsbürgen gesucht. Insgesamt geht es um einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag, den Bund und Länder nun gemeinsam tragen werden.Von Erstattungsforderungen soll insbesondere dann abgesehen werden, wenn Verpflichtungsgeber sich der Reichweite ihrer Erklärungen nicht bewusst waren oder vonvorneherein klar war, dass sie die übernommenen Verpflichtungen aus wirtschaftlichen Gründen gar nicht erfüllen konnten.

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