Ein geordnetes Asylsystem braucht auch funktionierende Rückführungen

Heute wurde im Kabinett der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung beschlossen. Hier sind unter anderem die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz eingeflossen, sowie gesetzliche Maßnahmen zur effektiveren Bekämpfung von Schleusern. Ziel der Regelungen sind mehr und schnellere Rückführungen – insbesondere auch von Straftätern und Gefährdern. 

Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher:
„Ein funktionierendes Asylsystem muss klar unterscheiden zwischen wirklich Schutzberechtigten auf der einen und abgelehnten Bewerbern auf der anderen Seite. Dazu gehören als letztes Mittel auch die Rückführungen Ausreisepflichtiger. Dafür bekommen die für Abschiebungen zuständigen Länder nun weitere Instrumentarien an die Hand. So können wir uns um die Integration der tatsächlich Schutzberechtigten kümmern und die Kommunen wirksam entlasten.

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss liegt uns ein umfassendes Paket vor, mit dem Rückführungen vereinfacht und beschleunigt werden sollen. Wir wollen den Entwurf nun schnell im Bundestag beraten und das parlamentarische Verfahren so zügig wie möglich abschließen.“

Helge Lindh, zuständiger Berichterstatter:
„Das Ziel des Gesetzes ist es, die Zahl von Abschiebungen, die im letzten Moment scheitern oder die trotz erheblicher Dringlichkeit nicht zustande kommen, zu reduzieren. Dabei steht die Ausweisung von Schleusern, Straftätern und Gefährdern im Fokus, denn bei dieser Personengruppe wiegt das Ausweisungsinteresse besonders schwer. Wir führen weitreichende Maßnahmen zu diesem Zweck ein und geben den Ausländerbehörden mehr Zeit, damit sie die Rückführungen vorbereiten können.

Wir entlasten gleichzeitig die Ausländerbehörden und stärken pragmatisch ihre Arbeitsfähigkeit, unter anderem indem die Aufenthaltserlaubnisse für subsidiär Schutzberechtigte für drei Jahre statt einem Jahr ausgestellt werden.“

Achim Post: „In Sachen Industriestrompreis ist der Zeitpunkt für Entscheidungen gekommen!”

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Die Diskussion zum Industriestrompreis geht weiter, so auch auf dem Gewerkschaftstag der IG Metall. Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters erklärte der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag Achim Post am Montag:

„In Sachen Industriestrompreis ist der Zeitpunkt für Entscheidungen gekommen. Das ist auch das Signal, das vom Gewerkschaftstag der IG Metall ausgeht. Es steht nicht weniger als die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit unserer Industrie auf dem Spiel.

Wir brauchen deshalb jetzt zeitnah die klare Weichenstellung für einen Brückenstrompreis insbesondere für die energieintensive Industrie. Natürlich muss dieser zielgerichtet sein und darf keine Dauersubvention werden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dafür ein Konzept vorgelegt, von dem ausgehend Lösungswege entwickelt werden können.

Am Schluss muss ein effektives Massnahmenbündel einschließlich Brückenstrompreis stehen, das Planungs- und Investitionssicherheit für die Betriebe und Beschäftigten mit klaren Transformationsanreizen verbindet.“

Mehr Transparenz bei politischer Einflussnahme

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Der Deutsche Bundestag hat gestern das bestehende Lobbyregister nachgeschärft. Interessensvertreter müssen künftig noch klarer darstellen, wo und in wessen Auftrag sie Einfluss nehmen wollen und wer sie finanziert. Dabei gilt für Wohlfahrtsverbände eine Sonderregelung, um die Spendeneinnahmen nicht zu gefährden. Mit den Verschärfungen werden Entscheidungen in Bundestag für die Bürgerinnen und Bürger noch nachvollziehbarer. Gerade in schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass die parlamentarischen Abläufe transparent sind.

Johannes Fechner, Sprecher der AG Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung:

„800 Millionen Euro werden jedes Jahr für Lobbyismus in Deutschland ausgegeben. Das verdeutlicht, wie groß die Bestrebungen sind, auf unsere Gesetzgebung Einfluss zu nehmen. Interessensvertretung gehört grundsätzlich zur politischen Meinungsbildung dazu. Entscheidend ist aber, dass die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, wer Einfluss genommen hat auf unsere Gesetzgebung oder dies versucht hat.

Um dies noch besser einsehbar zu machen, weiten wir den Anwendungsbereich des Lobbyregisters aus: Künftig müssen Lobbyist:innen angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen. Die bisherige Möglichkeit, Angaben zur Finanzierung zu verweigern, wird gestrichen. Damit wird transparenter, wer die jeweilige Lobbyorganisation finanziert. Bei der Beauftragung von mehreren Interessenvertreter:innen wird künftig besser dargestellt, wer sich hinter dem ursprünglichen Auftrag verbirgt. Zusätzlich reduzieren wir den bürokratischen Aufwand für Lobbyist:innen, der durch die weitgehende Angabepflicht entsteht.

Ganz wichtig sind zudem die Regelungen für die Wohlfahrtsverbände. Sie haben in beispielsloser Einigkeit darauf gedrungen, die Spendernamen nicht angeben zu müssen. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die Spenden deutlich zurückgehen. Das haben wir uns wir uns zu Herzen genommen, denn wir wissen um die zentrale gesellschaftliche Bedeutung des Ehrenamts und seiner Verbände. Daher müssen künftig nur Spendernamen genannt werden, wenn die Spenden ein Volumen von 10.000 Euro übertreffen und mehr als 10 Prozent des Jahresumsatzes des Verbands ausmachen.

Das Lobbyregister wird durch diese Nachschärfungen nicht nur wirksamer, sondern eines der schärfsten der Welt.“

Inflationsausgleich für Betreuer und Betreuungsvereine auf den Weg gebracht

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Der Bundestag hat gestern Abend den Inflationsausgleich für das Betreuungswesen in erster Lesung beraten. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist dieser Gesetzentwurf gut und richtig und dürfte nicht später kommen. Denn: Viele Betreuungsvereine können wegen der Kostensteigerungen der letzten Jahre nicht mehr kostendeckend arbeiten. Gleichzeitig wächst der Betreuungsbedarf. Wir brauchen eine solide und verlässliche Vergütung und Finanzierung für das Betreuungswesen in Deutschland.  

Luiza Licina-Bode, zuständige Berichterstatterin:

Bundesweit übernehmen 820 Betreuungsvereine, 17.000 berufliche und 750.000 ehrenamtliche Tätige die Betreuung von über 1 Millionen Menschen, die aufgrund von körperlichen und seelischen Leiden nicht mehr dazu in der Lage sind.

Für berufliche Betreuerinnen und Betreuer soll es künftig monatlich 7,50 Euro pro Betreuung von Anfang 2024 bis Ende 2025 geben. Für die ehrenamtlich Tätigen 24 Euro pro Jahr und pro geführte Betreuung. Wir wollen ein schnellstmögliches Inkrafttreten des Inflationsausgleichs. Das kann allerdings nur ein erster Schritt sein. Denn ohne die exzellente Arbeit der Betreuungsvereine wäre der Grad an Selbstbestimmung und Autonomie, den viele Menschen in Deutschland haben, nicht möglich.

Dabei müssen wir schnell handeln, damit die dramatische finanzielle Lage im Betreuungswesen die Erfolge der Betreuungsrechtsreform nicht gefährdet, die zum 1.1.2023 in Kraft getreten ist. Wichtigstes Anliegen war die Stärkung der Selbstbestimmung der Betreuten und die Steigerung der Qualität der gesetzlichen Betreuung.

Ziel muss es sein, die chronische Unterfinanzierung des Betreuungswesens nachhaltig zu beheben. Wir benötigen eine auf der Evaluierung des Betreuungsrechts basierende notwendige Anpassung der Vergütung. Dafür bräuchte die Reform eingebaute Mechanismen, die eine künftige Anpassung an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung beinhalten.

Wir sind eine alternde Gesellschaft. In Zukunft ist noch mit deutlich mehr Personen zu rechnen, die betreut werden müssen. Es kann jeden und jede treffen. Deshalb brauchen wir eine angemessene Vergütung und Finanzierung für das Betreuungswesen in Deutschland.“

Mehr Versorgungsqualität, mehr Patientensicherheit

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Der Bundestag beschließt am späten Donnerstagabend mit dem Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) einen echten Meilenstein für die Patientensicherheit sowie Liquiditätsverbesserungen für Krankenhäuser. Damit wird der Weg für die tiefgreifendste und längst überfällige Krankenhausreform der letzten 20 Jahre geebnet.

Christos Pantazis, zuständiger Berichterstatter:

„Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz haben wir die tiefgreifendste und längst überfällige Krankenhausreform der letzten 20 Jahre angestoßen. Unser übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, flächendeckenden und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung, von der auch künftige Generationen profitieren werden. Mit dem Transparenzregister stellen wir niedrigschwellige, einfach verständliche Informationen zum Leistungsangebot und zur Qualität der Krankenhäuser bereit und befähigen Patientinnen und Patienten, sich im Dickicht des Gesundheitssystems eigenständig zurechtzufinden und fundierte Entscheidungen über ihre Gesundheit zu treffen. So fördern wir die Versorgungsqualität und sorgen für mehr Patientensicherheit im stationären Bereich.

Es ist uns als SPD-Fraktion zudem gelungen, maßgebliche Verbesserungen für die Liquidität der Krankenhäuser insbesondere in der Pflege zu erreichen. So werden Tariflohnsteigerungen im Pflegebudget zukünftig zeitnah berücksichtigt, Mindererlöse schneller ausgeglichen und der Pflegeentgeltwert um acht Prozent auf 250 Euro erhöht. Die SPD-Fraktion hat sich zudem dafür stark gemacht, dass Krankenhäuser ihre Rechnungen auch über den 31.12.2023 hinaus innerhalb von fünf Tagen von den Krankenkassen beglichen bekommen. Diese Maßnahmen verbessern die Liquidität der Krankenhäuser, bis die eigentliche Krankenhausreform in Kraft tritt.“

Elterngeld-Vorschlag der FDP ist sozial ungerecht

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Elterngeldmonate kürzen, um die Einkommensgrenze beizubehalten? Nicht akzeptabel, sagt SPD-Fraktionsvize Sönke Rix. Was wir uns stattdessen vorstellen können:

„Die vorgeschlagene Kürzung der Elterngeldmonate durch die FDP zugunsten der Beibehaltung der Einkommensgrenze von 300.000 Euro ist für uns sozial ungerecht und nicht akzeptabel. Statt die obersten Einkommen auch weiterhin zu entlasten, wollen wir den Sockelbetrag beim Elterngeld für die Mindesteinkommen erhöhen.

Auch wir wollen den parallelen Elterngeldbezug einschränken, denn dieser steht einer gerechteren Aufteilung der Care-Arbeit im Wege. Wir wollen außerdem einen zusätzlichen Partnermonat einführen und damit eine Zusage der Ampel-Regierung einlösen. Untersuchungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BIB) zeigen: Für die Beteiligung der Väter an der Care-Arbeit ist es unerheblich, ob sie gar keine Elternzeit oder bis zu zwei Partnermonate nehmen. Eine ausgewogenere Arbeitsteilung zeigt sich hingegen bei Paaren, in denen Väter mindestens drei Monate Elternzeit nehmen. Es ist daher verwunderlich, dass der FDP-Vorschlag diesen zusätzlichen Partnermonat nicht vorsieht.

Der FDP-Vorschlag untergräbt auch den im Koalitionsvertrag vereinbarten Ansatz der Familienstartzeit, wonach auch der Partner zehn Tage nach der Geburt freigestellt werden soll. Mit ihrem Vorstoß zeigt die FDP: Sie will die minimalen Kosten der Unternehmen auf die Steuerzahler:innen abwälzen.“

Endlich Tempo für Verkehrswende

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Die Koalition hat sich auf drei Gesetze geeinigt, damit der Verkehr zuverlässiger, sicherer und klimafreundlicher wird. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich stark dafür eingesetzt, dass wichtige Projekte, vor allem im Bahnverkehr schneller umgesetzt werden.

Detlef Müller: 

„Mit drei zentralen Gesetzen machen wir Tempo bei der Verkehrswende. Wir wollen für die Bürgerinnen und Bürger, dass sie zuverlässig und sicher unterwegs sind. Bahnausfälle und Staus sollen der Vergangenheit angehören. Wir haben uns als SPD-Bundestagsfraktion stark dafür eingesetzt, dass wichtige Projekte, vor allem im Bahnverkehr schneller umgesetzt werden. Wir kümmern uns um die beschleunigte Sanierung von Brücken an wichtigen Verkehrspunkten und werden Autobahnengpässe schneller auflösen. Dazu wird für 138 Abschnitte das überragende öffentliche Interesse festgeschrieben.

Mit der Ausweitung der Lkw-Maut erzielen wir wichtige Einnahmen in Milliardenhöhe, die zukünftig vor allem in die Schiene gehen werden und der Allgemeinheit zugutekommen. Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gibt den Kommunen weitere Handlungsspielräume, den Verkehr sicherer und für alle Verkehrsteilnehmenden gerechter zu organisieren.“

Ein starkes Signal für die Demokratie in Polen

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Die PiS bleibt laut Prognosen wohl die stärkste Kraft in Polen, trotzdem könnten künftig drei pro-europäische Oppositionsparteien die neue Regierung bilden. Achim Post sieht eine große Chance für Europa.

„Sollten sich die Prognosen der Nachwahlbefragungen bestätigen, so wäre das zweifelsohne ein großer Erfolg für die polnische Demokratie und eine Abwahl der rechtsnational-populistischen PiS-Partei.

Nun gilt es, dass sich die konstruktiven Oppositions-Parteien zusammenfinden und die Chance zur Bildung eines pro-europäisches Bündnisses für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Fortschritt nutzen. Das wäre ein starkes Signal für die Demokratie in Polen, die bilateralen Beziehungen zu Deutschland und die Rolle Polens in der Europäischen Union.

Auch wenn die PiS-Partei das stärkste Ergebnis holt und die Spaltung des Landes fortbestehen dürfte, haben sich bei dieser Wahl in Polen politische Vernunft, Ernsthaftigkeit und Anstand gegen rechtspopulistische Parolen durchgesetzt.“

Ziel ist und bleibt eine Welt ohne Hunger

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Viele Konfliktherde und Kriege verschärfen derzeit die ohnehin bedrohte Ernährungssicherheit von Millionen Menschen. Das gesetzte Ziel, den Hunger weltweit zu beenden, steht damit vor größten Herausforderungen.

Manuel Gava, zuständiger Berichterstatter:

„Am heutigen Welternährungstag schauen wir mit Sorge auf die aktuellen Konflikte, die die Lebensmittelsicherung von Millionen Menschen bedrohen. Die Erreichung des Ziels der Agenda 2030, Hunger zu beenden und Ernährungssicherheit zu gewährleisten wird auf die Probe gestellt, muss aber gerade mit Blick auf Kriege und Konflikte weltweit weiterhin eine zentrale Leitlinie unserer Entwicklungszusammenarbeit bilden. Die positiven Effekte unseres langfristigen Engagements, die globalen Agrar- und Ernährungssysteme zu transformieren, dürfen dabei nicht in Frage gestellt werden. Vorhaben, die zur regionalen Ernährungssouveränität beitragen, ebnen den Weg aus der Ernährungsunsicherheit.

Gerade für benachteiligte Gruppen stellt mangelnde Ernährung eine lebensbedrohliche Herausforderung dar. Steigende Lebensmittelpreise sowie bewaffnete Konflikte und Naturkatastrophen tragen dazu bei, dass fast jeder zehnte Mensch weltweit hungert.

Die SPD-Bundestagfraktion setzt sich weiterhin für eine Welt ohne Hunger ein. Auch angesichts der herausfordernden Haushaltslage müssen wir unsere Beiträge für das Welternährungsprogramm der UN und des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung verstetigen.“

Stationäre Grenzkontrollen können wichtigen Beitrag leisten

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Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute angekündigt, stationäre Kontrollen für die Binnengrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz zu notifizieren. Damit begegnen wir gezielt irregulärer Migration nach Deutschland und entlasten unsere Kommunen, sagt Dirk Wiese.

„Wir sind auf dem richtigen Weg. Mit vielen Maßnahmen begegnen wir gezielt irregulärer Migration nach Deutschland und entlasten unsere Kommunen. Ich bin sehr froh, dass Nancy Faeser mit der Notifizierung stationärer Kontrollen an den Binnengrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz nun ein weiteres effektives Instrument zur Verfügung hat. Falls der Migrationsdruck aus diesen Ländern weiter zunimmt, kann Deutschland dort künftig jederzeit lageabhängig stationäre Grenzkontrollen durchführen. Damit treten wir Schleuserkriminalität und irregulären Grenzübertritten noch wirksamer entgegen.“