Wir brauchen weiter einen handlungsfähigen Staat

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Das Finanzministerium sperrt große Teile des Bundeshaushalts. Was das bedeutet (und was nicht), erklärt SPD-Fraktionsvize Achim Post.

„Bei der vom Bundesfinanzministerium eingesetzten Sperre entscheidet die Bundesregierung nunmehr im Einzelfall darüber, ob die im Bundeshaushalt 2023 eingestellten Verpflichtungen für kommende Jahre eingegangen werden dürfen. Dabei geht es nicht um laufende Ausgaben. Die für 2023 etatisierten Mittel können weiter abgerufen werden. Auch bereits eingegangene Verpflichtungen sind davon nicht betroffen. Auswirkungen wird diese Sperre also auf Verpflichtungen haben, die zwischen heute und dem 31.12.2023 gemacht werden sollen.

Jetzt geht es darum, sich zügig auf einen neuen Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds zu verständigen. Denn klar ist: Wir brauchen auch weiterhin einen handlungsfähigen Staat, der Wachstumsimpulse setzt und die wichtige Transformation zur Klimaneutralität aktiv begleitet. Auf diesen Weg hat sich die Ampel-Koalition gemacht und es gilt, ihn auch unter veränderten Rahmenbedingungen fortzusetzen.

Wir alle sind in der Verantwortung, damit der Klimaschutz und der Wirtschaftsstandort Deutschland mit seinen Beschäftigten nicht zu den Verlierern werden. Auch deshalb ist es wichtig, jetzt wie geplant Anfang Dezember den Bundeshaushalt 2024 auf den Weg zu bringen. Zugleich kommt es jetzt darauf an, tragfähige Finanzierungslösungen für die Zukunftsaufgaben zu finden.“

Ampel-Koalition setzt Inflationsausgleich für das Betreuungswesen um

Heute wird im Bundestag der Inflationsausgleich für das Betreuungswesen abschließend beraten. Damit wird kurzfristig eine wichtige finanzielle Unterstützung für Betreuungsvereine und BerufsbetreuerInnen umgesetzt, die den Kostensteigerungen der letzten zwei Jahre begegnet. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich zudem für eine zeitnahe Evaluierung der gesamten Vergütungsstruktur im Betreuungswesen ein. 

Luiza Licina-Bode, zuständige Berichterstatterin:

„In der deutschen Betreuungslandschaft besteht dringender Handlungsbedarf. Die jüngsten Anstiege der Kosten haben viele Betreuungsvereine an den Rand des wirtschaftlichen Zusammenbruchs gebracht. Einige Einrichtungen mussten bereits ihren Betrieb einstellen. Das ist dramatisch: Gerade Betreuungsvereine spielen eine maßgebliche Rolle bei der Rekrutierung, Begleitung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer. Ihre Tätigkeit ist unverzichtbar für die Funktionsfähigkeit unseres Betreuungswesens.

Aber auch professionelle Betreuerinnen und Betreuer sehen sich mit zunehmenden Schwierigkeiten konfrontiert, die enormen Zusatzbelastungen der vergangenen Jahre zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund war es nicht mehr vertretbar, bis zur Evaluierung des Betreuervergütungsgesetzes Ende 2024 abzuwarten. Menschen, die täglich verantwortungsvolle Aufgaben für Beeinträchtigte übernehmen, verdienen eine angemessene Entlohnung.

Gegenwärtig stehen 1,3 Millionen Personen in Deutschland unter rechtlicher Betreuung – eine Zahl, die mit der alternden Gesellschaft weiter ansteigen wird. Der Hilfebedarf könnte jeden von uns treffen. Daher ist die zügige Umsetzung der Inflationsausgleichs-Sonderzahlung, die von der Ampel-Koalition initiiert wurde, von großer Bedeutung.

Es liegt an den Bundesländern, dieser Regelung im Bundesrat zuzustimmen, um ein schnelles Inkrafttreten zum 1. Januar 2024 zu ermöglichen. Sollten Vereine oder professionelle Betreuer nicht mehr handlungsfähig sein, sind die Kommunen gefordert. Diesen fehlt es jedoch aktuell sowohl finanziell als auch personell an Kapazitäten.

Das neue Gesetz markiert einen ersten Schritt zur Verbesserung der finanziellen Situation der Betreuungskräfte. Es ist dringend geboten, das gesamte Vergütungssystem zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich vehement dafür ein, diese Überprüfung vorzuziehen, damit eine umfassende Reform noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden kann.”

Heizkostenentlastung läuft weiter – reduzierte Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme verlängert

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Der Finanzausschuss hat heute im Rahmen des Wachstumschancengesetzes die Verlängerung der Umsatzsteuersenkung auf Gas und Fernwärme bis Ende Februar 2024 beschlossen.

Tim Klüssendorf, zuständiger Berichterstatter:

„Mit der Fortführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent auf Gas- und Fernwärmelieferungen bis Ende Februar 2024 senden wir das klare Signal an Millionen Haushalte in unserem Land, dass wir sie mit den gestiegenen Energiepreisen auch weiterhin nicht alleine lassen. Die Inflation im Bereich der lebensnotwendigen Ausgaben stellt weiterhin eine große Herausforderung für viele Bürgerinnen und Bürger dar, gerade für diejenigen mit geringen Einkommen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat hart dafür gekämpft, dass wir diese Belastung in den kommenden Monaten noch ein ganzes Stück weit auffangen können durch den reduzierten Steuersatz auf Gas und Fernwärme.“

Kommunen bei Wärmeplanung unterstützen

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Die Koalition hat die letzten Punkte zur kommunalen Wärmeplanung geklärt. So haben Städte, Gemeinden und Bürger endlich Planungssicherheit, sagt Verena Hubertz.

„Die kommunale Wärmeplanung kommt. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen sorgen wir dafür, dass Bürgerinnen und Bürger verlässliche Informationen zu ihrer Wärmeversorgung erhalten. Die Bundesregierung stellt dafür eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung, insbesondere für finanzschwache Kommunen.

Während kleinere Kommunen bis Mitte 2028 ihre Pläne vorzulegen haben, liefern größere Kommunen die Pläne bereits ab Mitte 2026. Damit schaffen wir für alle schnellstmöglich Klarheit und Planungssicherheit. Für die Wärme von morgen sind wir technologieoffen. Ob Biomasse, Fern- oder Nahwärme, alle verfügbaren Energieträger können genutzt werden.

Mit den Wärmeplänen der Städte und Gemeinden haben Bürgerinnen und Bürger eine klare Richtschnur, ob ihr Wohngebiet an ein kommunales Wärmenetz angeschlossen wird oder ob der Einbau einer neuen Heizung oder Wärmepumpe in Frage kommt. Das alles ist so austariert, dass niemand allein gelassen oder finanziell überfordert wird – ob Eigentümer oder Mieter.“

Die Koalition hat die letzten Punkte zur kommunalen Wärmeplanung geklärt. So haben Städte, Gemeinden und Bürger endlich Planungssicherheit, sagt Verena Hubertz.

„Die kommunale Wärmeplanung kommt. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen sorgen wir dafür, dass Bürgerinnen und Bürger verlässliche Informationen zu ihrer Wärmeversorgung erhalten. Die Bundesregierung stellt dafür eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung, insbesondere für finanzschwache Kommunen.

Während kleinere Kommunen bis Mitte 2028 ihre Pläne vorzulegen haben, liefern größere Kommunen die Pläne bereits ab Mitte 2026. Damit schaffen wir für alle schnellstmöglich Klarheit und Planungssicherheit. Für die Wärme von morgen sind wir technologieoffen. Ob Biomasse, Fern- oder Nahwärme, alle verfügbaren Energieträger können genutzt werden.

Mit den Wärmeplänen der Städte und Gemeinden haben Bürgerinnen und Bürger eine klare Richtschnur, ob ihr Wohngebiet an ein kommunales Wärmenetz angeschlossen wird oder ob der Einbau einer neuen Heizung oder Wärmepumpe in Frage kommt. Das alles ist so austariert, dass niemand allein gelassen oder finanziell überfordert wird – ob Eigentümer oder Mieter.“

Mehr Teilhabe für trans*, inter und nicht-binäre Menschen durch das Selbstbestimmungsgesetz

Am Mittwoch berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Selbstbestimmungsgesetz. Mit diesem Gesetz wird das Verfahren zur Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags und Namens zu einem reinen Verwaltungsverfahren – vergleichbar mit der Eheschließung. 

Anke Hennig, zuständige Berichterstatterin und stellvertretende queerpolitische Sprecherin:

„In der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz existieren unzählige Vorurteile. Darüber gerät der eigentliche Kern des Gesetzes in den Hintergrund: Wir bauen aktive staatliche Diskriminierung ab und erleichtern gesellschaftliche Teilhabe für trans*, inter und nicht-binäre Menschen. Wir ermöglichen ein schlichtes Verfahren zur Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags und Namens, vergleichbar mit der Eheschließung. Dadurch wird es in Zukunft endlich niedrigschwellig möglich sein, einen Ausweis mit einem zur Identität passenden Namen zu erhalten, um beispielsweise bei offizieller Post mit der korrekten Anrede angesprochen zu werden. Für die Menschen, die es betrifft, ist das ein gewaltiger Schritt nach vorn: Sie werden mit dem neuen Gesetz endlich nicht mehr dazu gezwungen, psychiatrische Gutachten bei Gericht einzureichen, in denen intimste Details vor dem Staat offengelegt werden müssen. Das ist menschenunwürdig und das schaffen wir ab.“

Jan Plobner, zuständiger Berichterstatter und stellvertretender queerpolitischer Sprecher:

„Das Bundesverfassungsgericht hat schon im Jahr 2017 geurteilt, dass mehr als zwei positive Geschlechtseinträge im Personenstandsrecht möglich sein müssen und dass für diese Einträge die individuelle Geschlechtsidentität maßgeblich sein muss – insofern der Gesetzgeber überhaupt weiter an der Erfassung eines Geschlechtseintrags festhält. Auch international hat sich die Bedeutung des Geschlechtseintrags weiterentwickelt: Die Weltgesundheitsorganisation hat sich endlich davon verabschiedet, Transgeschlechlichkeit als Krankheit zu definieren. Menschenrechtliche Standards zum staatlichen Umgang mit trans*, inter und nicht-binären Menschen wurden entwickelt. Und in zahlreichen anderen Ländern dieser Welt gibt es zum Teil schon seit zehn Jahren gesetzliche Regelungen zur niedrigschwelligen Änderung des Geschlechtseintrags. Insofern schließen wir mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes nicht nur zu all den anderen Ländern auf, die bereits menschenrechtskonforme Regelungen haben. Wir erfüllen mit dem Gesetz auch endlich einen Verfassungsauftrag. Nicht mehr und nicht weniger.“

EnWG-Novelle: Meilenstein der Energiewende

Der Bundestag verabschiedet heute die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Damit werden die Erneuerbaren Energien weiter gestärkt und der Aufbau eines Wasserstoff-Leitungsnetzes angegangen. Für die SPD-Fraktion im Bundestag ist die Novelle ein Meilenstein der Energiewende.

Nina Scheer, klima- und energiepolitische Sprecherin:
„Die heute verabschiedete Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes enthält einschneidende Maßgaben für die Energiewende: Im Parlamentarischen Verfahren wurden zudem unmittelbare Stärkungen für Erneuerbare Energien erarbeitet und ergänzt: Mit ‚Nutzen-statt-Abregelung‘ ermöglichen wir die erleichterte Nutzung von Strommengen, die heute aus Netzüberlastungsgründen abgeregelt werden. Die Strommengen können für Wärmegewinnung oder Elektrolyseure, also Wasserstoffgewinnung, genutzt werden. Auch Biomassenutzung wurde für die kommenden zwei Jahre weiter gestärkt.“

Markus Hümpfer, zuständiger Berichterstatter:
„Die Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes ermöglichen die günstige, regionale Nutzung von grünem Strom, unkomplizierte Direktleitungen und eine Ausrichtung an der Klimaneutralität. Damit bringen wir die Energiewende bis an die Haustür.

Die Änderung am Gesetz überstellt der Bundesnetzagentur zudem die Aufgabe, die Finanzierung der Energienetze unabhängig, effizient und vorrausschauend zu berechnen. Dabei müssen besonders Aspekte der sozialen Fairness berücksichtigt werden. Mit der Novelle beschleunigen wir auch Planungsprozesse beim Ausbau der Erneuerbaren. Ferner treiben wir Nutzung von Stromüberschüssen voran.“

Andreas Rimkus, Wasserstoffbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion:
„Die heute beschlossene Regulierung für das Wasserstoff-Kernnetz ist ein Meilenstein der Energiewende. Wir legen damit den Grundstein für ein Wasserstoffnetz von 10.000 bis 11.000 km Länge und sichern damit die Transformation unseres Energiesystems und stärken unsere Versorgungssicherheit. Darüber hinaus verbessern wir mit der Verlängerung der Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure und mit der Nutzen-statt-Abschalten-Regelung die Rahmenbedingungen für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Damit machen wir große und wichtige Schritte zur Realisierung einer nachhaltigen, sektorgekoppelten und sozialverträglichen Energiewirtschaft.”

Wir bringen die Digitalisierung im Gesundheitswesen voran

Als Kernelement des Digital-Gesetzes soll die elektronische Patientenakte Anfang des Jahres 2025 für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt werden. Das wird das Leben der Patientinnen und Patienten deutlich einfacher machen. Die Gesundheitsversorgung wird besser und effizienter und die Datennutzung für die Forschung erleichtert.

Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin:

„Die sichere Digitalisierung von Gesundheitsdaten macht die medizinische und pflegerische Versorgung für Patientinnen und Patienten leichter, besser und transparenter. In der elektronischen Patientenakte (ePA) werden Informationen, wie Befunde, Labordaten oder MRT-Bilder nicht nur gesammelt, sondern auch miteinander verknüpft. So entsteht eine Datengrundlage, die Ärzten dabei hilft, Krankheiten deutlich schneller zu erkennen und besser zu behandeln. Auch die Forschung kann diesen Datenpool nutzen, um bessere und effektivere Therapien zu entwickeln. Besonders wichtig ist uns als SPD-Bundestagsfraktion, dass die Patientinnen und Patienten die Hoheit über ihre Daten behalten: Sie haben jederzeit Einblick in ihre Akte und bestimmen selbst, welche Informationen darin eingespeist werden, wer Zugriff auf die Daten erhält und wofür sie genutzt werden können.“

Matthias Mieves, stellvertretender gesundheitspolitischer Sprecher:

„In vielen Lebensbereichen sind wir digital, wer will kann sein Bahn-Ticket digital buchen oder am Online-Banking teilnehmen. Bei Gesundheit besteht oft noch keine Wahl und es bleibt analog. Das ändern wir endlich. Wir machen das Leben leichter für die, die zum Wohle der Allgemeinheit forschen, für alle, die in der Versorgung arbeiten und für die gesetzlich Versicherten, die sich Wege und Zettelwirtschaft sparen wollen. Besonders erfreulich ist, dass wir Erleichterungen auf den Weg bringen für Ärzte, die aktiv Telemedizin anbieten wollen, und für Apotheken, die in diesem Bereich assistieren. Mit einer guten ePA für alle und einer Haltung des Gelingens bei den Leistungserbringern machen wir endlich Tempo in der Digitalisierung im Gesundheitswesen.“

Strompaket der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag für eine zeitlich befristete Strompreissenkung vorgelegt. Die dort genannten Elemente werden mithelfen, unsere vorrangigen Ziele zu erreichen, sagen Rolf Mützenich und Lars Klingbeil.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich erklärt gemeinsam mit dem SPD-Parteivorsitzenden Lars Klingbeil:

„Es ist gut, dass sich unser monatelanges Werben auszahlt: Die Bundesregierung hat für eine zeitlich befristete Strompreissenkung insbesondere energieintensiver Unternehmen einen konzeptionellen und belastbaren Vorschlag vorgelegt.

Nach einem ersten Überblick werden die die dort genannten Elemente mithelfen, unsere vorrangigen Ziele zu erreichen: Wir wollen den deutschen Industriestandort sichern und ausbauen, damit wir ein starkes Land bleiben. Wir wollen Zukunftsinvestitionen gerade auf dem Weg zur Klimaneutralität, damit Arbeitsplätze geschaffen und geschützt werden. Wir wollen Planungssicherheit für die Unternehmen, damit sie mit ihren Beschäftigten auch weiterhin in Deutschland produzieren und Neuansiedlungen möglich werden.

Wir werden die Vorschläge in den nächsten Tagen im Gespräch mit Gewerkschaften, Industrie und Mittelstand weiter bewerten. Dabei gilt es einerseits die tatsächliche Wirkung zu antizipieren und andererseits die Maßnahmen auch im Rahmen des Bundeshaushalts darzustellen. Unabhängig davon werden wir auch in den kommenden Jahren dafür arbeiten, dass mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energie und weiteren Maßnahmen die Energiekosten weiter sinken.“

Die Kindergrundsicherung kommt

Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag in 1. Lesung den Gesetzentwurf für eine Kindergrundsicherung. Sönke Rixund Dagmar Schmidt erklären, worauf die SPD-Fraktion im parlamentarischen Verfahren genau achten wird.

Sönke Rix, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion: 

„Mit der Kindergrundsicherung starten wir die Familienförderung neu: Wir werden die neue Familienleistung einfach und gerecht machen. Das erreichen wir, indem wir den Wust an zentralen Leistungen entwirren und in einer einzigen bündeln, mit dem Familienservice einen zentralen Ansprechpartner zur finanziellen Absicherung von Kindern einrichten und den Kindergrundsicherungscheck als Hebel zur Bekämpfung von verdeckter Armut einführen. Kein Kind soll mehr durch das Sicherheitsnetz fallen.

Das Vorhaben ist komplex, die Zeit ist knapp. Zu viel, zu lange und zu laut wurde über Summen gestritten, so dass der Entwurf erst spät vorgelegt wurde. Und doch sind wir in den anstehenden Beratungen nicht zu Schnellschüssen bereit. Dafür ist das Projekt zu wichtig und richtungsweisend für die Zukunft von Kindern. Notfalls muss die Kindergrundsicherung stufenweise in Kraft treten. Die einzelnen Schritte müssen allerdings dann auch im Gesetz explizit formuliert und verbindlich geregelt werden.”

Dagmar Schmidt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion:

„Die Kindergrundsicherung kommt. Nach Mindestlohnerhöhung, Bürgergeld und Wohngeld plus sorgen wir nun dafür, dass niemand wegen seiner Kinder arm wird und Familien es leichter haben, die Leistungen, die ihnen zustehen, auch zu erhalten. Dafür müssen große Schritte bei der Digitalisierung und Entbürokratisierung im Sozialstaat gemacht werden. Wir werden jetzt im parlamentarischen Verfahren genau darauf achten, dass für Familien das Leben auch wirklich leichter wird und die Leistungen besser, einfacher und im besten Fall automatisch ausgezahlt werden.”

Wirtschaft braucht langen Atem

Der Sachverständigenrat hat heute sein Jahresgutachten zur Lage der deutschen Wirtschaft vorgestellt. Mit Blick auf den erwarteten wirtschaftlichen Rückgang fehle in dem Gutachten ein klares Signal für einen Transformationsstrompreis, sagt Bernd Westphal.

„Die deutsche Wirtschaft braucht einen langen Atem, um sich von den externen Krisen zu erholen. Sie steht vor dem größten Wandel hin zu einer klimaneutralen, digitalisierten und nachhaltigen Wertschöpfung. Im Jahresgutachten fehlt mir ein klares Signal für einen Transformationsstrompreis als Gamechanger zur Beschleunigung der wirtschaftlichen Modernisierung. Moderate Energiepreise sichern und schaffen gut bezahlte Arbeitsplätze und sorgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land.

Wir müssen bislang ungenutzte Arbeitskräfte im Inland dringend erschließen und gleichzeitig für einen Rahmen für mehr ausländische Fachkräfte sorgen. Deutschland ist ein weltoffenes Land für ausländische Fachkräfte und muss das auch bleiben. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Beschlüsse der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz sind wegweisend.“