Deutscher Bundestag beschließt Grundgesetzänderung zur Reform der Grundsteuer
Der Deutsche Bundestag hat heute mit einer 2/3 Mehrheit die Grundgesetzänderung zur Reform der Grundsteuer verabschiedet.
Der Deutsche Bundestag hat heute mit einer 2/3 Mehrheit die Grundgesetzänderung zur Reform der Grundsteuer verabschiedet.
Das Bundeskabinett hat ein Steuerpaket zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen. Das Paket umfasst die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung.
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Der Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel soll für alle verkraftbar sein. Pendlerinnen und Pendler entlasten wir durch eine Anhebung der Entfernungspauschale. Für Geringverdienende führen wir eine Mobilitätsprämie ein.
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Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute grünes Licht für die Reform der Grundsteuer gegeben. Die Gesetzesänderungen sichern eine der wichtigsten Einnahmequelle der Kommunen und entwickeln sie weiter. Eben hierfür hat sich die SPD als oberste Priorität in den teils schwierigen Verhandlungen eingesetzt. Es ist uns gelungen, ein wertabhängiges Modell durchzusetzen. Dadurch wird die Grundsteuer einfacher, gerechter und zukunftsfähig. Auch wenn in den Verhandlungen auch schmerzhafte Kompromisse notwendig waren, konnte nun insgesamt eine vernünftige Basis für die weiteren Entscheidungen in Bundestag und Bundesrat erreicht werden.
Die Tarifbindung im Handwerk geht seit Jahren zurück. Dieser Zustand trägt auch zum teils gravierenden Fachkräftemangel in der Branche bei. Es wird Zeit, diese Entwicklung mit konkreten Maßnahmen zu stoppen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat daher Vertreter des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), der Gewerkschaften und einiger Innungen zum Fachgespräch geladen.
SPD Kreisverband Minden-Lübbecke
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