Düngegesetz stärkt Verursachergerechtigkeit

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Seit über einem Jahrzehnt beschäftigt sich der Deutsche Bundestag mit dem Düngegesetz, in dem bisher noch immer unzureichend die EU-Vorgaben umgesetzt wurden. Mit dem heute zu beschließenden Änderungsgesetz setzt die Koalition das wichtige Ziel um, eine Maßnahmendifferenzierung einzuführen, die nach dem Verursacherprinzip erfolgt. Damit haben wir die zentrale Forderung der Landwirtschaft nach Verursachergerechtigkeit erfüllt.

„Nach intensiven Verhandlungen haben wir eine Lösung gefunden, die Gesundheit und Umwelt schützt und zugleich Landwirtinnen und Landwirte, die hier bereits vorbildlich agieren, perspektivisch von Auflagen entlasten. Dafür brauchen wir die einzelbetriebliche Betrachtung, also die Nährstoffbilanzierung. Auch die neue Monitoringverordnung ist notwendig und ein großer Erfolg, da sie eine einheitliche Überwachung der Nährstoffeinträge ins Grundwasser ermöglicht und damit eine wesentliche EU-Vorgabe erfüllt.

Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahmen ist es, innerhalb kurzer Zeiträume belastbare Aussagen über die Wirksamkeit der neuen Regelungen der Düngeverordnung treffen zu können. Nur so können wir sicherstellen, dass die geänderten Vorgaben die gewünschte Wirkung erzielen: gesundes Grundwasser für alle.

Diese Einigung zeigt, dass wir gemeinsam wirksame und pragmatische Lösungen für eine nachhaltige Landwirtschaft und effektiven Umweltschutzes finden können. Damit bleibt uns außerdem die Wiederaufnahme des EU-Vertragsverletzungsverfahrens erspart, das den Bundeshaushalt mit Strafzahlungen in Millionenhöhe belastet hätte.“