Träger und Familien brauchen Klarheit – Ministerpräsident Wüst muss OGS-Rechtsanspruch zur Chefsache erklären
Zur heutigen Aktuellen Stunde zum Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
“Schwarz-Grün hat in ihrem Koalitionsvertrag ein Ausführungsgesetz des Landes zum Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung versprochen. Bekommen haben wir drei Seiten ‚Fachliche Grundlagen‘, die nichts anderes sind als eine frisierte Kopie der bereits bestehenden Erlasslage. Die auch von den kommunalen Spitzenverbänden geforderten notwendigen Konkretisierungen sucht man vergebens, stattdessen ein ‚Alles kann, nichts muss‘. Offenbar ist es hinter den Kulissen schnell vorbei mit der zur Schau gestellten Harmonie, so dass das schwarze Schulministerium und das grüne Familienministerium sich auf keinen gemeinsamen Gesetzentwurf verständigen können.
Das ist angesichts der enormen Herausforderungen, vor der Städte und Gemeinden bei der Umsetzung des OGS-Rechtsanspruchs stehen, ein Desaster. Wir bleiben dabei: Bildungspolitik muss Chefsache sein. Weil Familienministerin Paul und Schulministerin Feller es nicht schaffen, muss Ministerpräsident Wüst eingreifen. Vor allem die berufstätigen Familien in unserem Land brauchen Klarheit und die Sicherheit, dass der Rechtsanspruch ortsnah und auch in der notwendigen Qualität umgesetzt wird. Die Zeit drängt: Denn das Land muss nicht nur den gesetzlichen Rahmen festlegen und die entsprechenden finanziellen Mittel einplanen, sondern auch umgehend eine Personaloffensive starten, gegen den schon bestehenden Fachkräftemangel in den Kitas und für den OGS-Ausbau. Alle Rechtsansprüche stehen ansonsten dann nur auf dem Papier.“