Schwarz-Grün beschließt in Teilen rechtswidrigen Landesentwicklungsplan
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat heute den neuen Landesentwicklungsplan für NRW verabschiedet. Allerdings hat das Oberverwaltungsgericht einen wesentlichen Bestandteil des LEP offenbar mit Urteil vom 16. Februar 2024 für rechtswidrig erklärt. Das beträfe auch den Lenkungserlass zur Steuerung des Ausbaus im sogenannten Übergangszeitraum. Das Land hätte damit den Privilegierungstatbestand für die Windenergie rechtswidrig ausgehebelt. Das deutete sich bereits in der Sachverständigenanhörung im Landtag im Januar an.
Hierzu erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Der Landesentwicklungsplan ist ein wichtiges Instrument der Raumordnung und soll nun sicherstellen, dass 1,8 Prozent der Landesfläche von Nordrhein-Westfalen gemäß den Bundesvorgaben für Windenergie bereitgestellt wird. Doch in seiner heute verabschiedeten Form ist der Plan in Teilen offenbar unwirksam. Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen hätten den Tagesordnungspunkt daher besser von der Agenda genommen, statt einer wohl schon gerichtlich bestätigten rechtswidrigen Verordnung zuzustimmen. Der LEE NRW berief sich heute in einer Pressemitteilung auf besagtes Urteil des OVG.
Wir erleben einmal mehr ein schlechtes Regierungshandwerk, das Schwarz-Grün auch durch das hehre Ziel eines beschleunigten Windkraftausbaus nicht verdecken kann. Dadurch wird die Rechtsunsicherheit für die Planungsregionen und die Kommunen erneut erhöht und Planungssicherheit für Investoren reduziert. Neben Geschwindigkeit muss die Landesregierung auch Sorgfalt walten lassen. Sonst erweist sie dem Umbau unserer Industriegesellschaft und dem Kampf gegen den Klimawandel einen Bärendienst.“