Ampel-Koalition setzt Inflationsausgleich für das Betreuungswesen um

Heute wird im Bundestag der Inflationsausgleich für das Betreuungswesen abschließend beraten. Damit wird kurzfristig eine wichtige finanzielle Unterstützung für Betreuungsvereine und BerufsbetreuerInnen umgesetzt, die den Kostensteigerungen der letzten zwei Jahre begegnet. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich zudem für eine zeitnahe Evaluierung der gesamten Vergütungsstruktur im Betreuungswesen ein. 

Luiza Licina-Bode, zuständige Berichterstatterin:

„In der deutschen Betreuungslandschaft besteht dringender Handlungsbedarf. Die jüngsten Anstiege der Kosten haben viele Betreuungsvereine an den Rand des wirtschaftlichen Zusammenbruchs gebracht. Einige Einrichtungen mussten bereits ihren Betrieb einstellen. Das ist dramatisch: Gerade Betreuungsvereine spielen eine maßgebliche Rolle bei der Rekrutierung, Begleitung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer. Ihre Tätigkeit ist unverzichtbar für die Funktionsfähigkeit unseres Betreuungswesens.

Aber auch professionelle Betreuerinnen und Betreuer sehen sich mit zunehmenden Schwierigkeiten konfrontiert, die enormen Zusatzbelastungen der vergangenen Jahre zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund war es nicht mehr vertretbar, bis zur Evaluierung des Betreuervergütungsgesetzes Ende 2024 abzuwarten. Menschen, die täglich verantwortungsvolle Aufgaben für Beeinträchtigte übernehmen, verdienen eine angemessene Entlohnung.

Gegenwärtig stehen 1,3 Millionen Personen in Deutschland unter rechtlicher Betreuung – eine Zahl, die mit der alternden Gesellschaft weiter ansteigen wird. Der Hilfebedarf könnte jeden von uns treffen. Daher ist die zügige Umsetzung der Inflationsausgleichs-Sonderzahlung, die von der Ampel-Koalition initiiert wurde, von großer Bedeutung.

Es liegt an den Bundesländern, dieser Regelung im Bundesrat zuzustimmen, um ein schnelles Inkrafttreten zum 1. Januar 2024 zu ermöglichen. Sollten Vereine oder professionelle Betreuer nicht mehr handlungsfähig sein, sind die Kommunen gefordert. Diesen fehlt es jedoch aktuell sowohl finanziell als auch personell an Kapazitäten.

Das neue Gesetz markiert einen ersten Schritt zur Verbesserung der finanziellen Situation der Betreuungskräfte. Es ist dringend geboten, das gesamte Vergütungssystem zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich vehement dafür ein, diese Überprüfung vorzuziehen, damit eine umfassende Reform noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden kann.”