Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage auf den Weg gebracht

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Polizistinnen und Polizisten sorgen tagtäglich für unsere Sicherheit in unserem Land. Die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig zu machen, ist ein richtiges Signal der finanziellen Anerkennung, sagt Dirk Wiese. Polizistinnen und Polizisten sorgen tagtäglich für unsere Sicherheit in unserem Land. Die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig zu machen, ist ein richtiges Signal der finanziellen Anerkennung, sagt Dirk Wiese.

„Heute diskutieren wir in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung. Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Polizeizulage für ruhegehaltfähig zu erklären. Das heißt, dass die Stellenzulagen, die Polizistinnen und Polizisten während ihres Berufslebens für die Ausübung ihrer vollzugspolizeilichen Aufgaben bekommen haben, nun wieder ins Ruhegehalt mit eingerechnet werden – ein Vorhaben, das von Innenministerin Nancy Faeser intensiv vorangetrieben wurde. Die SPD-Bundestagsfraktion ist nach langen Verhandlungen sehr froh, dieses wichtige Signal der finanziellen Anerkennung an die über 50.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten zu senden. Versprochen – gehalten!

Denn der großartige und nicht immer ungefährliche Einsatz für unsere Gesellschaft und unsere Demokratie verdient von uns genau das: höchsten Respekt und ehrliche Anerkennung. Warme Worte alleine reichen nicht. Schließlich arbeiten die Polizistinnen und Polizisten tagtäglich an vorderster Front, um für Sicherheit in unserem Land zu sorgen und den Rechtsstaat zu verteidigen.“