Trans*-Rechte: Selbstbestimmungsgesetz kommt

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Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Die SPD-Fraktion begrüßt diesen Meilenstein, denn er schützt die geschlechtliche Selbstbestimmung und bekämpft Diskriminierung und Gewalt. Im kommenden parlamentarischen Prozess setzt sich die SPD-Fraktion für weitere Verbesserungen ein.

Anke Hennig, zuständige Berichterstatterin und stellvertretende queerpolitische Sprecherin:

„Endlich geht es vorwärts mit dem wichtigen Selbstbestimmungsgesetz. Im Parlament gestalten wir im nächsten Schritt das Herzstück dieses Gesetzes. Es befreit von unwürdigen und belastenden Verfahren, ohne Rechte einzuschränken. Unsere Diskussion sollte sich auf das Wesentliche konzentrieren: die unantastbare Würde jedes Menschen, wie sie im Grundgesetz festgelegt ist. Unser Ziel ist klar: Gleichberechtigung und Freiheit für alle, egal woher oder wer. Das bedeutet Schutz vor Diskriminierung und Gewalt. Schluss mit oberflächlichen Debatten auf Kosten der Schwächsten. Wir sollten uns viel stärker in unseren Unterschiedlichkeiten freundschaftlich begegnen, wie es unser Bundeskanzler so treffend formuliert.”

Jan Plobner, zuständiger Berichterstatter und stellvertretender queerpolitischer Sprecher:

„Ich freue mich, dass die Bundesregierung jetzt endlich einen fertigen Gesetzentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz präsentiert. Bei all den laufenden und zukünftigen Debatten muss klar sein, worum es im Kern geht: Wir ermöglichen eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens beim Standesamt, ohne irgendwelche Scheingutachten, die eine Krankheit unterstellen. Wir bauen damit staatliche Diskriminierung ab und erleichtern gesellschaftliche Teilhabe für trans* Personen. Ein durchdachtes Verfahren beim Standesamt ist dafür unerlässlich. All die Ängste und Emotionen gegenüber trans* Personen haben in der Debatte und insbesondere im Gesetz aber nichts verloren. Dafür werde ich mich aus tiefer Überzeugung einsetzen.”