Haltungskennzeichnung für tierische Produkte: Mehrwert für Verbraucher und Tierhalter

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat heute in einem ersten Schritt einem Gesetz zugestimmt, mit dem Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig auf einen Blick erkennen können, wie Tiere – zuerst Mastschweine – in landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland gehalten wurden. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist gleichzeitig auch das Kernstück zum zukunftsfesten Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland.

Susanne Mittag, ernährungs- und landwirtschaftspolitische Sprecherin:

„Mit diesem Gesetz führen wir erstmals eine staatlich verpflichtende Kennzeichnung tierischer Produkte ein, die mit Schwein beginnt und noch um Rind und Geflügel erweitert wird. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird transparent und verständlich, wie die Tiere gehalten wurden. Sie können dadurch bewusste Kaufentscheidungen treffen und genau die Haltungs-form unterstützen, die auf der Verpackung steht. Die Tierhalterinnen und Tierhalter bekommen eine langfristige Perspektive und Verlässlichkeit durch ein entsprechendes Förderpro-gramm für die Finanzierung des Umbaus und der laufenden Kosten für mehr Tierwohl“.

Luiza Licina-Bode, Tierschutzbeauftragte:

„Mehr Tierschutz erreichen wir, indem wir das Gesetz zukünftig mit weiteren Regelungen flankieren. Noch in diesem Jahr werden wir das Tierschutz-gesetz überarbeiten und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um weitere gängige Nutztierarten ergänzen. Zudem werden wir das Tiergesundheitsmonitoring und den Brandschutz in Ställen verbessern sowie wirksam für mehr Tierschutz bei Transport und Schlachtung sorgen.“