Verfassungsfeinde schnell aus Staatsdienst entfernen
Das Kabinett hat heute den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit sollen künftig Extremisten schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden können. Nicht zuletzt die Reichsbürger-Razzia hat noch einmal deutlich gemacht, wie dringend notwendig das ist.
Dirk Wiese:
„Wir dulden keine Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst. Das sind wir auch der überwältigenden Mehrheit der fast 200.000 Bundesbeamten schuldig, für die Integrität und Rechtstreue selbstverständlich sind. Denn die extremistischen und verfassungsfeindlichen Vorfälle, die vereinzelt auftreten, schädigen das Vertrauen in den öffentlichen Dienst. Bislang zog sich die Entfernung von Extremisten aus dem Beamtenverhältnis oftmals über mehrere Jahre. Es ist schwer zu ertragen, wenn Personen, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung offen ablehnen, noch jahrelang Beamtenprivilegien erhalten.
Deswegen ist es gut und zielführend, dass das Bundeskabinett heute den Entwurf zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung beschlossen hat, um die langwierigen Verfahren zu verkürzen. Künftig wird es für die Behörden möglich sein, Maßnahmen wie die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Disziplinarverfügung auszusprechen. Die rechtsstaatlichen Grundsätze bleiben dabei gewahrt.
Außerdem werden die Konsequenzen härter: Beamte, die wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten verurteilt wurden, müssen künftig mit dem Verlust ihrer Beamtenrechte rechnen. Ich bin Bundesinnenministerin Faeser sehr dankbar über ihre klaren Kurs gegen Extremisten.“
Elisabeth Kaiser, Sprecherin der Arbeitsgruppe Strategien gegen Rechtsextremismus:
„Der Gesetzentwurf zum Disziplinarrecht setzt eine drängende Maßnahme des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus um. Es ist gut, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser seit Beginn der Legislatur so konsequent gegen Rechtsextremisten und andere Verfassungsfeinde vorgeht und nun einen weiteren Meilenstein dafür legt. Auch wenn fast alle Beamtinnen und Beamten unseres Staates fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, gilt: Verfassungsfeinde müssen schneller aus dem Staatsdienst entfernt werden können. Die Kündigung auf Basis einer Disziplinarverfügung ist entscheidend, um Verfahren zu beschleunigen.
Es darf nicht länger sein, dass eine kleine Minderheit an Extremisten versucht, den öffentlichen Dienst zu unterwandern und teils über Jahre weiter staatliche Bezüge erhält. Die Reichsbürger-Razzia und der Maulwurf im BND haben wieder einmal verdeutlicht, dass Rechtsextremisten und Staatsfeinde in den Sicherheitsbehörden eine immense Gefahr darstellen, gerade wenn sie Zugang zu Schusswaffen oder vertraulichen Informationen haben. Neben der laufenden Verschärfung des Waffenrechts ist das Disziplinarrecht ein weiterer wichtiger Baustein, um konsequent gegen Extremisten und Verfassungsfeinde vorzugehen.“