Grünes Licht aus Karlsruhe für europäische Solidarität

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen die deutsche Zustimmung zum EU-Corona-Fonds zurückgewiesen. Dieses Urteil ist nicht nur eine Bestätigung für das Parlament, sondern auch ein klares Signal für die europäische Solidarität.

Axel Schäfer, zuständiger Berichterstatter:

„Das grüne Licht des Bundesverfassungsgerichts für den Corona-Wiederaufbaufonds ist eine hervorragende Nachricht für die Europäische Union und Deutschland. Finanzielle Solidarität angesichts einer epochalen Krise wie die der Corona-Pandemie ist rechtlich zulässig. Politisch war und bleibt sie richtig. Nur mit aus gemeinsamer Kreditaufnahme finanzierter Förderung können sich die Mitgliedstaaten im Gleichklang miteinander wirtschaftlich erholen. Davon profitiert insbesondere Deutschland mit seiner exportorientierten Volkswirtschaft.

Mit diesem Urteil haben sich die immer wieder gleichen Beschwerdeführer nun zum wiederholten Male eine Abfuhr in Karlsruhe geholt. Leider besteht wenig Anlass zur Hoffnung, dass diese davon ablassen, das Bundesverfassungsgericht als Bühne für ihre extremen Positionen zu missbrauchen. Bei Wahlen sind sie mit ihrer anti-europäischen Stimmungsmache politisch erfolglos geblieben.

Das Urteil ist eine Bestätigung für die Mehrheit im Bundestag, die ihre vom Gericht aufgegebene Integrationsverantwortung konstruktiv wahrgenommen hat. Die Entwicklung der Europäische Union als Staatsziel des Grundgesetzes bleibt Maßstab unseres Handels.“