Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie

Der Finanzausschuss des Bundestages hat heute die Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie bis zum 31.12.2023 im Rahmen des Achten Verbrauchsteueränderungsgesetzes beschlossen.

Tim Klüssendorf, zuständiger Berichterstatter:

“Die Gastronominnen und Gastronomen brauchen weiter unsere Unterstützung. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in den vergangenen Jahren ist die Branche immer noch belastet, die steigenden Preise für Energie und Lebensmittel kommen nun erschwerend hinzu.

Die Umsatzsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent war zunächst als kurzfristige befristete Maßnahme zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie gedacht. Da die schwierigen Zeiten für die Branche mitnichten vorbei sind, ist eine Verlängerung geboten – nicht zuletzt auch, weil eine Rückkehr zum vollen Steuersatz die Inflation zusätzlich befeuern würde. Indem wir die Umsatzsteuersenkung verlängern, ermöglichen wir den Gastronominnen und Gastronomen sicher zu planen und helfen Ihnen dabei, gut durch das nächste Jahr zu kommen.

Gerade in den aktuellen Krisenzeiten kann ein Restaurantbesuch eine wohltuende Auszeit vom Alltag darstellen. Die Umsatzsteuersenkung trägt dazu bei, dass dies für viele Bürgerinnen und Bürger möglich bleibt.”