Menschen mit Behinderung müssen in Einrichtungen des Wohnens und in Werkstätten vor Gewalt geschützt werden

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Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales fand heute die Anhörung zum Thema „Gesetz zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch“ (Drucksache 17/15188) statt.

Hierzu erklärt Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion NRW:

„NRW braucht dringend eine Gesamtstrategie, um Menschen mit Behinderung vor Gewalt zu schützen. Das zeigt die heutige Anhörung. Eine hochkarätige Expertenkommission (Expertenkommission „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“) hat hierzu konkrete Handlungsempfehlungen formuliert, die eine wichtige Grundlage für Verbesserungen sein können.

Die unfassbaren Ereignisse und unerträglichen Übergriffe gegen Bewohnerinnen und Bewohner im Wittekindshof zeigen, wie hoch der Handlungsbedarf ist. Für die SPD-Fraktion ist klar: Der Schutz vor Gewalt und die Achtung der Menschenwürde in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind jederzeit und umfassend sicherzustellen. Auch müssen die Geschehnisse im Wittekindshof weiter konsequent und transparent aufgeklärt werden. Die Menschen mit Behinderung haben das Recht auf ein sicheres zu Hause und einen sicheren Arbeitsplatz in den Werkstätten.

Deswegen muss das Gesetz so ausgestaltet werden, dass es die Menschen in Einrichtungen umfassend vor Gewalt schützt, ihre Teilhabe sichert und die verantwortlichen Träger stärker in die Verantwortung nimmt. Gewalt und Gängelungen in den Einrichtungen sind nicht zu tolerieren.“

Hintergrund:

Die Landesregierung will den Gewaltschutz in den Werkstätten und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und dem Neunten Sozialgesetzbuch stärken. Hintergrund der Gesetzesinitiative des Landes sind die erschreckenden Gewalttaten an Bewohnern im Wittekindshof, einem großen Träger für Angebote für Menschen mit Behinderung. Das Landeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 14. September 2021 beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Es obliegt nun dem Parlament den Gesetzentwurf weiter zu beraten. Die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ sind hierfür eine wichtige Grundlage.