Das Geschäft der AfD zu betreiben, führt schnell und direkt in den Verfassungsbruch

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Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag erklärt Alexander Vogt, medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit seiner populistischen Wahlkampfaktion hat Reiner Haseloff (CDU) den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und 15 andere Bundesländer über mehrere Monate in eine Hängepartie gezwungen, nur um am rechten Rand um Zustimmung zu werben. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts heute zeigt, dass er sich damit nicht auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt hat. Das Geschäft der AfD zu betreiben, führt schnell und direkt in den Verfassungsbruch.

Die Entscheidung heute schützt die Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Wie wichtig dieser ist, zeigen die Angriffe von rechter Seite immer wieder. Die SPD steht ganz klar für einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Als Medienminister und Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen wie auch als Bundesvorsitzender und Kanzlerkandidat der CDU hat Armin Laschet ein solches Bekenntnis bisher vermissen lassen. Im Gegenteil: Durch seine Zurückhaltung in der Debatte haben er und die CDU dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk sogar geschadet. Er ist jetzt gefordert, innerhalb der CDU für Klarheit zu sorgen und dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen.“