Besserer Schutz für Opfer von Stalking und Zwangsprostitution

Wir verbessern die Rechtsschutzmöglichkeiten für Opfer von Stalking: Künftig gibt es niedrigere Hürden für die Verurteilung von Stalkern. Zum besseren Schutz von Zwangsprostituierten verschärfen wir die Freierstrafbarkeit und investieren in ein Ausstiegsprogramm.

Dirk Wiese:

„Stalker bedrohen, belästigen und verfolgen ihre Opfer häufig über ein lange Zeit. Dieser Psychoterror kann traumatische Folgen für die Opfern haben. Der SPD-Fraktion im Bundestag liegt ein besserer Schutz der Opfer sehr am Herzen. Bislang konnte Stalking aufgrund zu hoher Hürden nur selten bestraft werden. Deswegen senken wir die Hürden für eine Verurteilung deutlich ab. Dabei beziehen wir künftig das sogenannte Cyberstalking mit ein, das im Netz oder über Apps stattfindet.

Zudem verbessern wir den Schutz von Zwangsprostituierten, die unter menschenunwürdigen Bedingungen für ihre Zuhälter arbeiten müssen. Die bereits bestehende Freierstrafbarkeit bei Zwangsprostitution verschärfen wir deutlich. Gleichzeitig konnte die SPD-Fraktion im Bundestag ein Ausstiegsprogramm im Umfang von 20 Millionen Euro durchsetzen. Dieses Programm soll insbesondere schwangere Prostituierte und schwangere Zwangsprostituierte auf dem Weg aus der Prostitution heraus beraten, begleiten und unterstützen.“