Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
Kernpunkt des Körperschaftsteuermodernisierungsgesetzes ist die Einführung einer Option für Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer. Dadurch wird vor allem die Wettbewerbsfähigkeit von auf internationalen Märkten tätigen mittelständischen Familienunternehmen verbessert.
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:
„Kern des von Bundesfinanzminister Olaf Scholz initiierten und heute im Finanzausschuss beschlossenen Körperschaftsteuermodernisierungsgesetzes ist die Einführung einer Option für Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer. Diese Option soll es ertragreichen Personengesellschaften ermöglichen, auch ohne zivilrechtlichen Rechtsformwechsel wie eine Kapitalgesellschaft nach dem Körperschaftsteuergesetz besteuert zu werden.
Die Besteuerung als Körperschaft ist vor allem für Unternehmen attraktiv, die Gewinne im Unternehmen belassen wollen. Die Körperschaftsbesteuerung ist außerdem das im internationalen Vergleich vorherrschende Besteuerungsregime. Durch die Option zur Körperschaftsteuer wird deshalb die Wettbewerbsfähigkeit von erfolgreichen und auf internationalen Märkten tätigen Familienunternehmen gestärkt.
Außerdem wird mit dem Gesetz das bislang auf die Europäische Union beschränkte Umwandlungssteuergesetz globalisiert. Künftig sind auch grenzüberschreitende Umwandlungen von Körperschaften aus Nicht-EU-Staaten steuerneutral möglich.“