Update für Deutschland dank TKMoG
In dieser Woche stimmt der Deutsche Bundestag nach intensiven Beratungen in 2./3. Lesung über das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz ab. Mit diesem umfangreichen Gesetz setzen wir einen Meilenstein für die Digitalisierung in Deutschland.
Gustav Herzog, zuständiger Berichterstatter;
Falko Mohrs, zuständiger Berichterstatter:
„Mit dem Telekommunikations-Modernisierungsgesetz (TKMoG) bringen wir den dringend erforderlichen Ausbau der digitalen Infrastruktur entscheidend voran, setzen gezielte Anreize für Innovationen, verglasfasern die Wohnungen und stärken die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher im Bereich der Telekommunikation. Damit machen wir das Telekommunikationsrecht in Deutschland fit für die Zukunft.
Mit der Einführung verkürzter Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher bei Mobilfunk- und Internetverträgen: Diese sind nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit monatlich kündbar und verlängern sich nicht wie bisher um weitere zwölf Monate.
Hochleistungsfähige und zukunftssichere Infrastruktur für Internet und Mobilfunk sichern gesellschaftliche Teilhabe, sind Grundvoraussetzung gleichwertiger Lebensverhältnisse und ein wesentlicher Faktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Pandemie zeigt uns deutlich, dass wir bei der flächendeckenden Versorgung von hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzen, insbesondere Glasfasernetzen, erheblichen Nachholbedarf haben. Ohne schnelles Internet geht heute nichts mehr.
Im Festnetzbereich gehen wir mit dem TKMoG deshalb die Probleme an, die aktuell in der Praxis zu Verzögerungen beim Glasfaserausbau führen: Wir beschleunigen die Genehmigungsverfahren für Bauanträge und entlasten die begrenzten Tiefbaukapazitäten, indem wir den Einsatz alternativer Verlegeverfahren erleichtern. Auch im Mobilfunkbereich treiben wir den Ausbau hochleistungsfähiger Netze voran und stärken dabei insbesondere das Ziel einer flächendeckenden Versorgung auch in ländlichen Räumen. Wir stärken die Mitnutzungsrechte für vorhandene Infrastruktur und schaffen Synergien für effizientere Ausbauplanung.
Um den Inhouse-Glasfaserausbau voranzubringen, ersetzen wir die 40 Jahre alte TV-Umlage durch ein modernes, in Höhe und Dauer gedeckeltes Glasfaser-Bereitstellungsentgelt. Der Wettbewerb war zulasten neuer Infrastruktur behindert und sicherte in einigen Regionen alte Monopole. Die Neuregelung schafft einen klaren Investitionsanreiz für den Vermieter: Wenn er ein Telekommunikationsunternehmen mit dem Ausbau von Glasfaserleitungen beauftragt, kann er die entstehenden Kosten auf die Nebenkostenabrechnung umlegen. Die Belastung für Mieterinnen und Mieter darf dabei monatlich fünf Euro nicht überschreiten und ist in der Regel auf fünf Jahre begrenzt, in Ausnahmefällen darf bis zu neun Jahre umgelegt werden.
Darüber hinaus wird es zukünftig einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene und erschwingliche Grundversorgung mit TK-Diensten geben. Alle Bürgerinnen und Bürger erhalten das Recht auf die Bereitstellung eines Breitbandinternetzugangs, der die wirtschaftliche und soziale Teilhabe garantiert und niemanden von der digitalen Daseinsvorsorge abschneidet.
Auch in Punkto Sicherheit und Strafverfolgung bleibt die Balance mit dem Schutz der Kommunikationsgeheimnisses und der persönlichen Daten gewahrt. Hier konnten in den Verhandlungen Regeln entwickelt werden, die auf Basis europäischer Standards die rechtmäßige Telekommunikationsüberwachung ermöglichen, ohne die Sicherheit der Netze in Frage zu stellen.
Wir haben lange, hart und konstruktiv verhandelt und ein gutes Ergebnis erzielt, das aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion die wichtigen Punkte für den Ausbau der digitalen Infrastruktur, der Verglasfaserung der Wohnungen, dem Verbraucherschutz und der Mobilfunkversorgung in der Fläche erfüllt.“