Erlass von Ministerin Scharrenbach hat millionenschwere Anlageverluste von NRW-Kommunen erst möglich gemacht

Durch die Pleite der Greensill Bank drohen auch mindestens vier Kommunen in Nordrhein-Westfalen schwere Millionenverluste. Neben der Stadt Monheim (38 Millionen Euro) sind auch die Städte Köln (15 Millionen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln), Emmerich (6 Millionen) und Marsberg (2,5 Millionen Euro) betroffen. Das geht aus einer Vorlage von Kommunalministerin Scharrenbach für den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen hervor.

Seit 2017 sind Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen von der Einlagensicherung bei privaten Banken ausgeschlossen. Wie Kommunen das Geld der Bürgerinnen und Bürger anlegen dürfen, regelt in Nordrhein-Westfalen der „Erlass Anlage von Kapital durch Gemeinden und Gemeindeverbände (Kommunale Kapitalanlagen)“.

Diesen Erlass hat Kommunalministerin Scharrenbach 2017 in Reaktion auf die veränderte Risikolage für kommunale Geldanlagen bei Privaten angepasst. Allerdings nicht so, dass die nunmehr nicht mehr abgesicherten Anlagen zum Schutz des Steuergeldes untersagt worden wären. Im Gegenteil – der Erlass erhielt einen zusätzlichen Passus, der sogar herausstellt, dass Kommunen trotz der für sie nunmehr vollkommen veränderten Risikosituation weiterhin Steuergelder bei Privaten anlegen dürfen. Ausdrücklich erlaubt wird im Erlass die Einlage „[…] von Kapital in private Kreditinstitute, bei denen es nicht durch ein Einlagensicherungssystem geschützt ist […]“.

Hierzu erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das 2017 entstandene Risiko für Kommunen wurde auch im Ministerium gesehen. Und tatsächlich wurde darauf reagiert. Jedoch mit fatalen Folgen. Denn anders, als man es hätte erwarten müssen, wurden Kommunen mit einer Ergänzungdes Anlageerlasses sogar zur Risikoanlage bei privaten Banken ermutigt. Das ist vollkommen unverständlich.

Kämmerinnen und Kämmerer tragen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung unstrittig die Verantwortung für Geldanlagen. Den Erlass von Frau Scharrenbach konnten sie aber gar nicht anders als einen Freibrief für nicht risikoausfallgesicherte Geldanlagen verstehen. Frau Scharrenbach hat auf Risiko gesetzt und das ist gründlich schiefgegangen. Daraus müssen jetzt umgehend Lehren gezogen werden. Der Erlass gehört zum Schutz von Steuergeldern dringend korrigiert.“