Verpflichtendes Lobbyregister kommt

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Monatelang blockierte die Union ein wirksames Lobbyregister – vergeblich. Die SPD setzt gegen die CDU/CSU schärfere Transparenzregeln für Bundestag und Bundesregierung durch. Verstöße werden künftig bestraft. „Endlich hat die Union eingelenkt, nachdem die jahrelange Blockade auch vor der Öffentlichkeit nicht mehr vertretbar war“, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich.

Beharrlich hat die SPD an der Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters für Bundestag und Bundesregierung gearbeitet, um die Einflussnahme von Lobbyisten auf die Gesetzgebung erkennbar zu machen – mit Erfolg! Nach monatelangem Ringen haben sich die Fraktionen von SPD und CDU/CSU auf ein verbindliches Lobbyregister geeinigt. „Das künftige Lobbyregister ist ein Meilenstein der deutschen Parlamentsgeschichte“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Matthias Bartke. Die SPD habe damit die zentrale Forderung aus ihrem Wahlprogramm zum Parlamentarismus umgesetzt. „Das ist ein Riesenerfolg.“

Darum geht’s

  • Die Pflicht zur Registrierung soll für Lobbyarbeit bei Bundestags-Abgeordneten, Fraktionen und Bundesregierung gelten.
  • Professionelle Interessenvertreterinnen und -vertreter müssen sich künftig in ein Register eintragen und Angaben zu ihrem Arbeits- oder Auftraggeber, zur Anzahl der Beschäftigten und finanziellen Aufwendungen machen.
  • In Ministerien sollen Treffen bis hinunter zur Funktion eines Unterabteilungsleiters einen Eintrag in das Register nötig machen.
  • Das Lobbyregister soll digital beim Bundestag geführt werden und öffentlich einsehbar sein.
  • Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro.

Wesentlicher Fortschritt

Wichtig sei, dass das Lobbyregister nicht nur für den Bundestag gelte, sondern auch für die Bundesregierung“, sagte SPD-Fraktionschef Mützenich. „Das war von Anfang an unser Ziel. Auch in den Ministerien, wo Gesetze ja erarbeitet werden, müssen Treffen mit professionellen Interessenvertretern bis hinunter zum Unterabteilungsleiter künftig registriert werden. Damit machen wir politische Prozesse transparent und nachvollziehbar.“ ‚Politische Landschaftspflege‘, wie das nah an Bestechung und Bestechlichkeit liegende Handeln verharmlosend genannt werde, werde mit dem verbindlichen Lobbyregister „deutlich erschwert“, so Mützenich.

Der Entwurf könnte noch im März vom Bundestag verabschiedet werden.

Die SPD will zudem nach der Bundestagswahl in einer neuen Regierung auch mehr Transparenz bei den unterschiedlichen Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Abgeordneten schaffen. Dies war mit CDU und CSU nicht möglich. Dass dies nötig ist, haben gerade die Fälle der Abgeordneten Philipp Amthor (CDU) und Georg Nüßlein (CSU) deutlich vor Augen geführt.