Glücksspielstaatsvertrag ist stumpfes Schwert gegen Glücksspielsucht
In der heutigen Sitzung des Hauptausschusses gab es eine Sachverständigenanhörung zum neuen Glücksspielstaatsvertrag und dem dazugehörigen Ausführungsgesetz für NRW.
Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, Sprecherin im Hauptausschuss der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Der vorgelegte Staatsvertrag wie auch das Ausführungsgesetz stoßen auf Kritik von Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachrichtungen. Insbesondere der Vorwurf, dass die geplante gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig sei wie auch die zahlreichen Ausnahmen der vorgesehenen Regeln machen den Glücksspielstaatsvertrag und das Ausführungsgesetz zu stumpfen Schwertern gegen Glückspielsucht.“
Zum Hintergrund:
Bis zum 30.06.2021 soll die Ratifizierung des neuen Glücksspielstaatsvertrages 2021 abgeschlossen sein. Die hierzu erfolgte Anhörung machte noch einmal zahlreiche Kritikpunkte deutlich. Die kommunalen Spitzenverbände wiesen auf die weiterhin fehlende personelle Ausstattung für eine umfassende Kontrolle hin. Stark kritikwürdig war hierbei auch die Planung der Landesregierung mit neuen Übergangsregelungen für neue Rechtsunsicherheit bei den Kommunen zu sorgen. So profitieren nach den Plänen der Landesregierung Anbieter, deren Gerichtsverfahren nicht abgeschlossen sind durch Ausnahmemöglichkeiten im Vergleich zu anderen Anbietern bei der Vergabe von Mehrfachkonzessionen für Verbundspielhallen. Die Vertreter der von Glücksspielsucht Betroffenen machten noch einmal deutlich, dass sie ein Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat für deutlich überhöht halten und dass die Öffnung des Onlineglücksspielmarktes ohne vorausgehende Evaluierung in abgrenzbaren Bereichen große Probleme mit sich bringen könnte.
Zur Einführung der Sperrdatei kamen die Experten überwiegend zu einer positiven Bewertung, da das im Staatsvertrag genannte Ziel des Schutzes der von Spielsucht gefährdeten Spieler eine herausragende Bedeutung hat.