Privatmeinung des Finanzministers zum Sachverständigenrat spielt keine Rolle
In der aktuellen Debatte um die Besetzung des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und Beratungsgremium der Bundesregierung in Wirtschaftsfragen hat sich nun NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper geäußert.
Hierzu erklären Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher, und Frank Sundermann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die heutige Pressemitteilung aus dem Finanzministerium NRW kann nur als Privatmeinung des Ministers gewertet werden. Wenn Herr Lienenkämper dem Ministerpräsidenten und CDU-Chef zur Seite springen möchte, muss er dies als Parteimitglied machen – und nicht über die offiziellen Kanäle seines Ministeriums.
Wir stimmen dem Minister aber in einem Punkt deutlich zu: Wir befinden uns in der schwersten Krise seit dem 2. Weltkrieg. Doch statt die notwendigen zusätzlichen Finanzhilfen für Gastronomie, Brauereien, den Kulturbereich und allen anderen von der Krise Betroffenen in NRW bereitzustellen, führt er lieber ideologische Debatten über Posten, für deren Besetzung die Bundesregierung zuständig ist.
Ein Blick ins Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hilft da weiter. In Paragraf 7 Absatz 1 heißt es: ‚Die Mitglieder des Sachverständigenrates werden auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten berufen. Zum 1. März eines jeden Jahres […] scheidet ein Mitglied aus.‘ Die Berufung erfolgt jeweils für fünf Jahre.
Neben der Fragen der Verantwortlichkeit gibt es weitere Argumente, die für eine Neubesetzung der Stelle sprechen. Eine Erneuerung kann schon deshalb sinnvoll sein, weil sich die Wirtschaftswissenschaften in den vergangenen Jahren weiterentwickelt haben. Sachverstand ist jedenfalls vielfältig vorhanden. Wir sind deswegen gespannt darauf, welche innovativen Personalvorschläge vom CDU-Mitglied Lienenkämper vorgelegt werden.“