Krankenhausplan NRW: Die Landesregierung muss die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen

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Die heutige Sondersitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat sich mit der Auswertung der Sachverständigenanhörung zum Krankenhausgestaltungsgesetzt beschäftigt.

Hierzu erklärt Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Auswertung der Sachverständigenanhörung zum Krankenhausgestaltungsgesetz (KHGG) hat gezeigt, dass die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP kein Interesse daran haben, die Bevölkerung transparent zu informieren. Das KHGG ist die rechtliche Grundlage für den zukünftigen Krankenhausplan in diesem Land. Und die Bürgerinnen und Bürger sind diejenigen, die maßgeblich von der Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft betroffen sind. Nach wie vor bleibt aber vieles im Unklaren.

Es bleibt beispielsweise offen, wie die zukünftige Versorgung im ländlichen Raum aussieht, wie die soziale Infrastruktur einer Region in die Planung miteinbezogen wird und welche Standorteffekte in bestimmten Regionen zu erwarten sind. Auch die notwendigen Maßnahmen in Sachen Digitalisierung bleiben beim Gesetzesentwurf ebenso unberücksichtigt wie die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Versorgungsstruktur. Eine Einbeziehung dieser Parameter ist jedoch wichtig, um die Versorgungssicherheit zukünftig zu gewährleisten. Die Pandemie hat gezeigt, dass Fragen der Überkapazität anders bewertet werden müssen. Wir sehen gerade, wie schnell Kapazitäten erschöpft sind – und wie wichtig eine verlässliche Planung ist.

Eine gute Krankenhausversorgung muss die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen und darf nicht auf Kosten der Beschäftigten geschehen. Grundlegende Probleme der Krankenhausfinanzierung werden durch dieses Gesetz weder gelöst noch angestoßen. Auch die nachhaltige Sicherstellung der Kinder- und Jugendmedizin, Geriatrie, Pneumologie sowie der Rehabilitationsbereich bleiben weiter ungeklärt.

Als SPD-Fraktion bleiben wir bei unserer klaren Haltung gegen den derzeitigen Gesetzesentwurf. Zurecht hatten die meisten Sachverständigen bei der Anhörung darauf hingewiesen, dass der Plan viel zu früh kommt und die Krankenhausstruktur in NRW nicht mitten in der Pandemie umgeworfen werden kann.“