Vizekanzler Scholz: 10-Milliarden-Euro-Novemberhilfe steht
Vizekanzler Olaf Scholz startet ein umfassendes Hilfsprogramm für Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die im November ihren Geschäftsbetrieb wegen der Corona-Maßnahmen einstellen müssen. „In dieser Krise geht es darum, solidarisch zusammenzustehen, damit wir weiter vergleichsweise gut durch die Pandemie kommen“, sagte der SPD-Kanzlerkandidat. Die 10-Milliarden-Euro-Novemberhilfe steht.
„Vorübergehend geschlossen“, heißt es seit Montag nicht nur bei vielen Kneipen und Restaurants. Hotels dürfen keine Reisenden mehr aufnehmen, auch Museen, Kinos und Theater haben dicht. Viele Solo-Selbstständige – wie Schauspielerinnen und Künstler – sind betroffen. Deutschland im Teil-Lockdown: Ein paar Tage nach Beginn der notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz verkündet Finanzminister Olaf Scholz gemeinsam mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier nun, wie genau die versprochenen Novemberhilfen aussehen. Massiv, schnell und unbürokratisch.
„Ich weiß, wie groß die Sorgen sind und dass viele auf nähere Informationen zum Zuschussprogramm warten“, sagte Vizekanzler Olaf Scholz am Donnerstag. „Die stehen jetzt fest.“ So sollen etwa die Abschlagszahlungen so schnell wie möglich erfolgen, möglichst bis Ende November 2020. „Ich möchte, dass die Novemberhilfe zügig bei den Betroffenen ankommt“, sagte Scholz.
10-Milliarden-Euro-Novemberhilfe
Die Hilfen haben ein Volumen von voraussichtlich rund 10 Milliarden Euro. Das Geld soll aus dem Topf für die Überbrückungshilfen stammen. Das sind Zuschüsse vor allem für kleine und mittlere Firmen, die in der Corona-Krise hohe Umsatzausfälle haben.
Wer die Novemberhilfen bekommt
Antragsberechtigt sind direkt von temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen. Voraussetzung ist, dass sie auf der Grundlage der Beschlüsse von Bund und Ländern vom 28. Oktober den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen. Unterstützung bekommenauch indirekt betroffene Firmen – etwa Lieferanten für Kneipen. Grundsätzlich stehen die Hilfen allen Unternehmen offen – sie müssen aber „nachweislich und regelmäßig“ 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen.
Höhe der Zuschüsse
Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt – bis zu einer Obergrenze von 1 Million Euro, soweit der bestehende EU-beihilferechtliche Spielraum das zulässt. Die Regierung spricht technisch von Wochenumsätzen, weil es rein theoretisch sein kann, dass Bund und Länder die Schließungen Mitte November zurücknehmen – womit aber nicht zu rechnen ist. Zuschüsse über 1 Million Euro müssen von der EU-Kommission genehmigt werden. Vor allem bei großen Unternehmen schaut Brüssel genau hin.
Soloselbstständige können als Vergleich auch den durchschnittlichen Umsatz im Jahr 2019 zugrunde legen. Damit kommt die Regierung etwa Musikern oder Schauspielerinnen entgegen, deren Einnahmen oft schwanken und die im November 2019 gar keine Umsätze hatten.
Eine Sonderregel gilt für junge Firmen, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben. Sie können als Vergleich auch den Oktober 2020 nehmen oder einen Durchschnittsumsatz seit der Gründung.
Anrechnungen
Andere staatliche Leistungen, die Firmen im November bekommen, werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie die bereits seit langem laufenden Überbrückungshilfen oder Kurzarbeitergeld.
Eine Sonderregel gilt auch dann, wenn Betriebe nicht ganz dicht machen. Wenn im November trotz der grundsätzlichen Schließung Umsätze erzielt werden, werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet. Damit soll verhindert werden, dass Betriebe ein Plusgeschäft machen.
Für Restaurants gilt: Die Erstattung ist auf Umsätze mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt. Das bedeutet: Verkaufte Speisen im Außer-Haus-Geschäft werden aus der Gesamtrechnung herausgenommen, damit Restaurants dieses Krisengeschäft ausweiten.
Ein Beispiel: Eine Pizzeria hatte im November vor einem Jahr einen Umsatz von 8000 Euro im Restaurant und einen von 2000 Euro durch das Take-away-Geschäft. Sie erhält nun eine Novemberhilfe von 6000 Euro – 75 Prozent des Umsatzes innerhalb des Restaurants. Das ist zwar weniger als andere Branchen, weil die Vergleichszahl nicht der Gesamtumsatz ist. Dafür soll die Pizzeria im November 2020 deutlich mehr als die in diesem Einzelfall allgemein zulässigen 2500 Euro an Umsatz mit Lieferdiensten erzielen können, ohne dass die Förderung gekürzt wird.
Anträge und Auszahlung
Die Anträge sollen in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden. Diese muss noch entsprechend geändert werden. Wie bei den Überbrückungshilfen sollen die Anträge von einem Steuerberater oder einer Wirtschaftsprüferin gestellt werden – so soll Missbrauch vorgebeugt werden. Die Auszahlung selbst erfolgt durch die Länder. Eine Ausnahme gibt es für Soloselbstständige, die nicht mehr als 5000 Euro Förderung beantragen. Sie sollen die Anträge direkt stellen können.
FAQ zu den Novemberhilfen auf Bundesfinanzministerium.de